Ärzteschaft
IGES-Institut legt Gutachten zur Bedarfsplanung psychotherapeutischer Praxen vor
Donnerstag, 17. November 2016
Berlin – Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) fordert, künftig in der Bedarfsplanung psychotherapeutischer Praxen zu berücksichtigen, ob in einer Region mehr oder weniger Menschen psychisch erkranken. „Ein Einstieg in eine solche morbiditätsorientierte Bedarfsplanung ist machbar“, erklärte BPtK-Präsident Dietrich Munz anlässlich des IGES/Jacobi-Gutachtens, das heute veröffentlicht wurde.
Das Berliner IGES-Institut hat zusammen mit Frank Jacobi, Professor an der Psychologischen Hochschule Berlin, ein neues Konzept zur bedarfsgerechten Planung von psychotherapeutischen Praxen entwickelt. Die BPtK und die Bertelsmann Stiftung hatten das Gutachten in Auftrag gegeben. Auch der Gesetzgeber hält eine Reform der bisherigen Bedarfsplanung für notwendig. Mit dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz wurde der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) damit beauftragt, bis zum 1. Januar 2017 eine „bedarfsgerechte Versorgung“, insbesondere für die Psychotherapeuten, zu entwickeln und dabei die Sozial- und Morbiditätsstruktur zu berücksichtigen.
Einflussfaktoren für psychische Morbidität
Um den Bedarf an psychotherapeutischen Praxen vor Ort besser abschätzen zu können, hat das IGES/Jacobi-Gutachten einen Bedarfsindex entwickelt. Dazu untersuchten die Gesundheitsexperten, welche Zusammenhänge es zwischen der Häufigkeit psychischer Erkrankungen und bestimmten soziodemografischen Merkmalen gibt. Danach gibt es vier wesentliche Einflussfaktoren für psychische Morbidität:
- Alter: Die Häufigkeit psychischer Erkrankungen nimmt mit dem Alter ab.
- Geschlecht: Frauen sind häufiger psychisch krank als Männer.
- Bildung: Menschen ohne Schulabschluss sind häufiger psychisch krank als Menschen mit Abitur.
- Arbeitslosigkeit: Arbeitslose leiden häufiger unter psychischen Erkrankungen als Menschen, die berufstätig sind.
„Diese soziodemografischen Merkmale liegen für jeden einzelnen Landkreis vor“, erklärte Munz. Damit lasse sich ein regionaler Mehr- oder Minderbedarf an psychotherapeutischen Praxen ermitteln, der sich an der Häufigkeit von psychischen Erkrankungen orientiert. Nach dem neuen Bedarfsindex ergeben sich so regionale Schwankungen in der psychischen Morbidität von plus/minus 15 Prozent. Mit diesem Bedarfsindex könne für jeden Planungsbereich beurteilt werden, ob dort mehr oder weniger psychotherapeutische Praxen notwendig sind.
Die Studie untersuchte auch, welche Auswirkungen es auf die Bedarfsplanung hätte, wenn die regionalen Abweichungen bei der Psychotherapeutendichte sich ausschließlich an den Prävalenzunterschieden orientieren würden. Dazu wurde eine bundeseinheitliche Verhältniszahl (Einwohner pro Psychotherapeut) definiert. Auf dieser Basis wurde bestimmt, in welchen Kreisen es vergleichsweise zu viele oder eher zu wenige Psychotherapeuten gibt.
Zu viele Psychotherapeuten in den Großstädten
Würde diese Logik der offiziellen Bedarfsplanung zugrunde gelegt, müssten einige tausend Psychotherapeutensitze in den Großstädten abgebaut und umgekehrt in den ländlichen Regionen aufgebaut werden. Die Studie hat hierzu verschiedene Varianten berechnet. Darauf weist Stefan Etgeton von der Bertelsmann Stiftung hin. „Die stärkere Berücksichtigung soziodemographischer Indikatoren würde in jedem Fall zu einer bedarfsgerechteren Verteilung der Psychotherapeutensitze führen“, erklärt er.
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Die Bertelsmann Stiftung verweist darüber hinaus darauf, dass gegenwärtig ungefähr die Hälfte aller niedergelassenen Psychotherapeuten in Großstädten praktiziert, obwohl nur 25 Prozent der Bevölkerung in diesen lebt. Dabei treten psychische Erkrankungen in Großstädten nicht häufiger auf. Die Ungleichverteilung liegt vielmehr daran, dass die gegenwärtige Bedarfsplanung die Verhältnisse, wie sie sie bei der Einführung des Psychotherapeutengesetzes 1999 vorgefunden hat, einfach fortgeschrieben hat.
Die Bundespsychotherapeutenkammer fordert deshalb auch, die Fehler zu korrigieren, die ihrer Ansicht nach in der psychotherapeutischen Bedarfsplanung gemacht wurden. Dazu gehören: einen neuen Stichtag einführen (31. Dezember 2004 statt 31. August 1999), einen neuen Regionsbezug festlegen (Westdeutschland statt Gesamtdeutschland), eine Bedarfsplanung für das Ruhrgebiet nach der allgemeinen Systematik bestimmen.
Morbidität von Kindern und Jugendlichen nicht erfasst
Die neue morbiditätsorientierte Bedarfsplanung, die mit dem Gutachten vorgeschlagen wird, erfasst bisher nicht die Morbidität von Kindern und Jugendlichen. Für die Minderjährigen fehlen bisher bevölkerungsrepräsentative Daten über die Häufigkeit von psychischen Erkrankungen und ihre regionale Verteilung. Nach Ansicht der BPtK ist es für eine bedarfsgerechte Planung der Praxissitze wesentlich, dass weiterhin eine Mindestquote von 20 Prozent an Psychotherapeuten sichergestellt ist, die Kinder und Jugendliche behandeln. © PB/aerzteblatt.de

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