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Politik

Morbi-RSA: Behörde prüft Datenmeldungen

Donnerstag, 17. November 2016

Berlin – Bei Unstimmigkeiten im Zusammenhang mit dem morbiditätsorientierten Risiko­strukturausgleich (Morbi-RSA) kann das Bundesversicherungsamt (BVA) eine Einzel­fall­prüfung vornehmen. Darauf hat die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine An­frage der Linken-Bundestagsfraktion aufmerksam gemacht.

Grundlage für den Morbi-RSA sind laut Rgeierung umfangreiche Daten­meldun­gen der Krankenkassen an das BVA. Die Behörde prüfe die Meldungen, vor allem hinsichtlich der Zuverlässigkeit der Diag­no­se­daten und Arzneimittelkennzeichen, um die Verwen­dung ma­nipulierter Daten im RSA zu verhindern. So unterziehe das BVA die Diagnose­daten der vertragsärztlichen Ver­sor­gung einer Auffälligkeitsprüfung. Würden Auffällig­keiten fest­gestellt, folge eine Einzelfall­prüfung bei der betreffenden Krankenkasse, insbe­son­dere hinsichtlich der Zulässigkeit der Meldung von Diagnosedaten.

Die Überprüfung könne auch anlassbezogen eingeleitet werden, wenn sich etwa durch Hinweise der Presse, anderer Krankenkassen oder von Ärzten der Verdacht ergebe, dass die Datenmeldung nicht zulässig sein könnte. Das BVA könne dann auch vor Ort eine Prüfung veranlassen.

Sollten die Vorgaben zur Datenmeldung nicht oder nur teilweise eingehalten worden sein, werde vom BVA ein Korrekturbetrag ermittelt, um den die Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds dann gekürzt würden.

In seinem Evaluationsbericht 2011 habe das BVA allerdings keine Hinweise auf ein systematisches „Up-Coding“ feststellen können, heißt es in der Antwort weiter. Die Behörde gehe aber jedem Verdachtsfall nach. © hib/aerzteblatt.de

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