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Politik

Ministerium prüft KBV-Beraterverträge

Donnerstag, 17. November 2016

Berlin – Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat die Prüfung einer umstrittenen Auf­tragsvergabe der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) noch nicht abge­schlos­sen. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen Bundestagsfraktion hervor.

Gegenstand des Prüfverfahrens ist der Vorwurf an KBV-Vorstand Andreas Gassen, ohne ordnungsgemäßes Vergabeverfahren mit einer Agentur für Politikberatung einen Vertrag über Beratungsleistungen und Coaches geschlossen zu haben. Das Ministerium hat die Rechtsaufsicht über die KBV und prüft den Vorgang.

Die KBV habe nach den zur Verfügung gestellten Informationen zwei Verträge mit unter­schiedlichen Beratungsleistungen bei der Agentur abgeschlossen, heißt es in der Ant­wort der Bundesregierung. Auftraggeber sei jeweils der Vorstandsvorsitzende der KBV gewesen. Der erste Auftrag datiere vom Mai 2015, der zweite vom Januar 2016. Für den ersten Auftrag seien rund 55.000 Euro abgerechnet worden, für den zweiten rund 145.000 Euro.

Was die Frage eines etwaigen Verstoßes gegen rechtliche Bestimmungen angehe, habe die KBV dem Ministerium mehrere Rechtsgutachten vorgelegt, die zu unterschiedlichen Ergebnissen kämen. Die rechtliche Überprüfung dauere noch an, hieß es vom Minis­te­rium.

Bei den Gutachten dürfte es sich zum einen um einen Bericht der internen Revision der KBV handeln, den Gassen als fehlerhaft und nicht endgültig bezeichnet hatte. Der Re­port kam zum Ergebnis, dass der KBV-Vorstand Fehler bei der Vergabe gemacht habe. Gassen ließ daraufhin das Vergabeverfahren durch die KPMG Rechtsanwalts­gesell­schaft überprüfen, die zu einem anderen Schluss kam.

„Demnach ist die Beauf­tragung der politischen Beratungsagentur aus vergaberechtlicher Sicht zulässig gewe­sen und die gemachten Vorwürfe sind als nicht zutreffend bewertet worden“, erklärte der KBV-Vorstands­­vorsitzende damals. Gassen selbst hatte stets be­tont, die Vorwürfe gegen ihn seien nicht gerechtfertigt. Ein Bericht des KBV-Compliance-Beauftragten hatte zuletzt die Darstellung des KBV-Chefs untermauert. © hib/may/aerzteblatt.de

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