Vermischtes
Betrugsprozess: Staatsanwältin spricht von Pflegemafia
Donnerstag, 17. November 2016
Bremen – Im Prozess um vielfachen Abrechnungsbetrug von Pflegeleistungen hat die Staatsanwaltschaft eine langjährige Gefängnisstrafe für die Chefin mehrerer Pflegediensteinrichtungen gefordert. Staatsanwältin Antje Kück sprach sich heute in ihrem Plädoyer am Landgericht Bremen für eine Strafe von fünf Jahren und sechs Monaten aus.
„Das ist Pflegemafia, die uns hier präsentiert wurde“, sagte sie. Der 37 Jahre alten Angeklagten warf sie „betrügerische Basar-Mentalität“ vor. Angeklagt ist die Ex-Geschäftsführerin von Bremerhavener und Cuxhavener Pflegediensteinrichtungen. Die Abrechnungsbetrügereien fielen in einen Zeitraum von 2009 bis Mitte 2016.
Mit dem geforderten Strafmaß blieb die Anklage am oberen Limit der von den Prozessbeteiligten geschlossenen Verfahrenseinigung. Die Angeklagte hatte die ihr in drei Anklagen vorgeworfenen Betrügereien vor Gericht wie vereinbart umfassend gestanden. Einige der über 1.000 Anklagepunkte stellte das Gericht ein. Am Ende blieben 918 Fälle mit einem Schaden für Kassen und Sozialhilfeträger von über 600.000 Euro.
Verteidiger Reinhold Schlothauer verwies auf den „unteren Rand“ der Verständigung und plädierte auf vier Jahre und sechs Monate. Das sei angemessen. „Sie ist keine Schauspielerin, die Kunden und Mitarbeiter manipuliert hat“, sagte er. Für die geforderte Geldstrafe von 300.000 Euro verlangte er Ratenzahlung. Er forderte auch die Aufhebung des Haftbefehls für seine Mandantin, die ihr erstes Kind erwartet. Das Urteil wird für Freitag erwartet. © dpa/aerzteblatt.de

Nachrichten zum Thema



Kommentare
Die Kommentarfunktion steht zur Zeit nicht zur Verfügung.