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Betrugsprozess: Staatsanwältin spricht von Pflegemafia

Donnerstag, 17. November 2016

Bremen – Im Prozess um vielfachen Abrechnungsbetrug von Pflegeleistungen hat die Staatsanwaltschaft eine langjährige Gefängnisstrafe für die Chefin mehrerer Pflege­diensteinrichtungen gefordert. Staatsanwältin Antje Kück sprach sich heute in ihrem Plädoyer am Landgericht Bremen für eine Strafe von fünf Jahren und sechs Monaten aus.

„Das ist Pflegemafia, die uns hier präsentiert wurde“, sagte sie. Der 37 Jahre alten An­geklagten warf sie „betrügerische Basar-Mentalität“ vor. Angeklagt ist die Ex-Geschäfts­führerin von Bremerhavener und Cuxhavener Pflegediensteinrichtungen. Die Abrech­nungs­betrügereien fielen in einen Zeitraum von 2009 bis Mitte 2016.

Mit dem geforderten Strafmaß blieb die Anklage am oberen Limit der von den Prozess­be­teiligten geschlossenen Verfahrenseinigung. Die Angeklagte hatte die ihr in drei Ankla­gen vorgeworfenen Betrügereien vor Gericht wie vereinbart umfassend gestanden. Ei­ni­ge der über 1.000 Anklagepunkte stellte das Gericht ein. Am Ende blieben 918 Fälle mit einem Schaden für Kassen und Sozialhilfeträger von über 600.000 Euro.

Verteidiger Reinhold Schlothauer verwies auf den „unteren Rand“ der Verständigung und plädierte auf vier Jahre und sechs Monate. Das sei angemessen. „Sie ist keine Schau­spie­lerin, die Kunden und Mitarbeiter manipuliert hat“, sagte er. Für die geforderte Geld­strafe von 300.000 Euro verlangte er Ratenzahlung. Er forderte auch die Aufhe­bung des Haftbefehls für seine Mandantin, die ihr erstes Kind erwartet. Das Urteil wird für Freitag erwartet. © dpa/aerzteblatt.de

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