Politik
Opfervereine in Mecklenburg-Vorpommern warnen vor schlechterer psychologischer Betreuung
Freitag, 18. November 2016
Schwerin – Opfervereine fürchten Rückschritte bei der psychologischen Betreuung von Verbrechensopfern während Gerichtsprozessen in Mecklenburg-Vorpommern. Die Deutsche Kinderhilfe und der Kinderschutzbund in Schwerin kritisierten gestern unabhängig voneinander Pläne des Landesjustizministeriums für Änderungen bei der Finanzierung.
Hintergrund ist die Ausweitung der psychosozialen Prozessbegleitung auf ganz Deutschland und auf Erwachsene ab 2017. In Mecklenburg-Vorpommern war bereits 2010 ein Projekt gestartet worden, mit dem jugendliche Verbrechensopfer einen professionellen Begleiter während des Prozesses gegen den Täter an die Seite bekommen können. Dieses Projekt endet nun.
Bislang wurden die vier Prozessbegleiter im Nordosten zu 90 Prozent aus Landesmitteln bezahlt, erklärte eine Sprecherin des Kinderschutzbundes Schwerin. Künftig sei vorgesehen, eine Pauschale pro betreutem Fall zu überweisen. Das stelle die kleinen Trägerorganisationen, bei denen die Begleiter angestellt sind, vor enorme Probleme, sagte sie. Der Vorsitzende der Deutschen Kinderhilfe, Rainer Becker, warnte: „Das Justizministerium ist dabei, ein bewährtes System, um das wir bundesweit beneidet werden, grundlos gegen ein schlechteres auszutauschen.“
Der Prozessbegleiterin für den Landgerichtsbezirk Rostock wurde bereits zum Jahresende gekündigt, wie die Vorstandsvorsitzende des Kinderschutzbundes Rostock, Kati Sievert, sagte. Der Verein könne das mit der fallweisen Bezahlung verbundene Risiko nicht tragen und der Aufwand sei nicht zu leisten. Auch reichten die Fallzahlen bisher nicht aus, um die Begleiterin zu finanzieren.
Das Ministerium verteidigte die Pläne. Vom neuen Jahr an gebe es einen bundesweiten Rechtsanspruch auf psychosoziale Prozessbegleitung. „An die Stelle der Projektförderung tritt dann die bundesgesetzlich geregelte Vergütung“, sagte ein Sprecher. Vorgesehen seien Fallpauschalen. Der Vorsitzende der Kinderhilfe widersprach dem. Auch das bisherige System könne weitergeführt werden, sagte er. Der Bund habe es den Ländern überlassen, wie sie die Bezahlung ihrer Prozessbegleiter regeln.
Der Entwurf für ein Landesgesetz hatte am Dienstag das Kabinett in Schwerin passiert. Nun sollen die Verbände angehört werden, anschließend befasst sich der Landtag damit. Dort regt sich bereits Widerstand.
Die rechtspolitische Sprecherin der Linksfraktion, Jacqueline Bernhardt, sagte: „Eine Abschaffung der Vollfinanzierung der vier Stellen würde die psychosoziale Prozessbegleitung faktisch vor ihr Aus stellen.“ Die Fallpauschalen könnten nur im Nachhinein abgerechnet werden. Die Trägervereine müssten deshalb in Vorkasse gehen. Bei Verfahrenslaufzeiten von bis zu mehreren Jahren könnten sie das nicht leisten. Die SPD will sich in der kommenden Woche mit dem Thema befassen. © dpa/aerzteblatt.de

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