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Psychotherapeuten­gesetz: Psychologen fordern Abschluss auf Masterniveau

Freitag, 18. November 2016

Berlin – Die Deutsche Gesellschaft für Psychologie (DGPs) und der Fakultätentag Psy­chologie haben die geplante Überarbeitung des Psychotherapeutengesetzes begrüßt. Der vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) vorgelegte Eckpunkte-Entwurf berück­sichtigt etliche von den Verbänden geforderte Kriterien, wie etwa die Verzahnung  wissen­schaftlicher und praktischer Ausbildungen, ein fünfjähriges wissenschaftliches Universitätsstudium sowie die Kompatibilität mit dem Bachelor-/Mastersystem.

Reform der Psychotherapeutenausbildung: Noch viele Fragen offen

Das Bundesgesundheitsministerium hat Eckpunkte zu einem Hochschulstudium der Psychotherapie vorgelegt, das mit Approbation und Staatsexamen abschließt. Die Psychotherapeuten stellen Ideen zur künftigen Weiterbildung vor. Das „Geheimpapier“ kursierte bereits eine Weile durch die Lande und sorgte für Aufregung [...]

Eine wesentlicher Punkt fehlt nach Ansicht der Psychologieverbände jedoch: Sie fordern die Einführung eines Masterabschlusses für Psychotherapeuten. Für DGPs und Fakultä­tentag sind akademische Kompetenzen auf Masterniveau eine notwendige Voraus­setz­ung, um wissenschaftliche Erkenntnisse in der psychotherapeutischen Versorgungs­praxis umzusetzen und eine konsequente  Weiterentwicklung der Psychotherapie zu ge­währleisten.

Zudem wollen sie die Forschung im Bereich der Klinischen Psychologie und Psycho­therapie durch wissenschaftliche Aktivitäten – einschließlich Promotionen und Ha­bilita­tionen – gesichert wissen. „Wir sehen es daher als erforderlich an, dass das Studium nicht nur mit einem Staats­examen, sondern auch auf Masterniveau nach EQR 7 abge­schlossen wird“, so DGPs-Prä­­sident Conny Antoni.

© hil/sb/aerzteblatt.de

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