Vermischtes
Psychische Erkrankungen: Teilhabekompass bietet Überblick zur beruflichen Integration
Donnerstag, 24. November 2016
Berlin – Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen haben in Deutschland oftmals große Schwierigkeiten, auf dem Arbeitsmarkt unterzukommen. Die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN) hat deshalb auf ihrem Jahreskongress in Berlin einen neuen Teilhabekompass vorgestellt.
Er bietet erstmals einen Überblick über Angebote der beruflichen Rehabilitation sowie regelfinanzierte Leistungsanbieter und Maßnahmen nach dem neunten Sozialgesetzbuch. Die Broschüre richtet sich an Ärzte und Therapeuten, die erwachsene Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen behandeln.
Die Herausforderungen in der Versorgung betreffen auch den Bereich der beruflichen Rehabilitation: Insbesondere Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen sind heute in Deutschland überdurchschnittlich oft von Arbeitslosigkeit betroffen. Dabei würde sich eine regelmäßige Berufstätigkeit positiv auf den Krankheitsverlauf und die Lebenszufriedenheit auswirken.
„Wir haben festgestellt, dass die Angebote zur beruflichen Rehabilitation nicht ausreichend bei den Betroffenen ankommen“, kritisierte DGPPN-Präsidentin Iris Hauth beim Kongress. Das System sei ausgesprochen kompliziert und unübersichtlich. „Es basiert auf unterschiedlichen Sozialgesetzbüchern und ist stark zergliedert. Vor allem an der Schnittstelle zwischen Akutbehandlung und Rehabilitation fehlen einfach umsetzbare Möglichkeiten zur Steuerung“, sagte Hauth. Die Folgen: zu wenig Effektivität bei der Wiedereingliederung in die soziale Gemeinschaft. Hier setzt der neue Teilhabekompass der DGPPN an. Praktische Fallbeispiele erleichtern die Orientierung.
Der Teilhabekompass kann als Broschüre online bezogen oder selbst ausgedruckt werden. Die Onlineversion des Kompass enthält eine Suchfunktionen. Für sie ist zudem ein regionaler Bezug vorgesehen, der eine geographische Suche nach Maßnahmen, Anbietern und Angeboten bieten soll. © EB/gie/aerzteblatt.de

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