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EU-Parlament: Luft in Europa soll bis 2030 deutlich sauberer werden

Donnerstag, 24. November 2016

Straßburg – Die Luft in Europa soll durch eine Reduzierung von Schadstoffen bis 2030 deutlich sauberer werden. Darauf zielt eine Richtlinie ab, die das Europaparlament heute unter Dach und Fach gebracht hat. Sie legt neue nationale Grenzwerte für fünf Luft­schad­­­­­stoffe vor, die Erkrankungen der Atemwege, Herzbeschwerden oder gar Krebs ver­ursachen können. Auf die Neuregelung hatten sich Unterhändler des Parlaments und der 28 EU-Staaten vorab geeinigt. Die Gesetzgebung ist damit abgeschlossen.

Laut Richtlinie soll der Ausschuss an Stickstoffoxiden durch Autos, Lkw oder Kraftwerke bis zum Jahr 2030 – gemessen an den Werten von 2005 – EU-weit um 63 Prozent redu­ziert werden. Flüchtige organische Verbindungen, die etwa in Lacken und Lösungs­mitteln enthalten sind oder von der Lebensmittelindustrie verursacht werden, sollen um 40 Pro­zent vermindert werden.

Für Schwefeldioxid, das von Heizungen oder bei der Stromerzeugung in die Luft gepustet wird, beträgt das Reduktionsziel 79 Prozent, für Ammoniak, das etwa in Gülle oder ande­ren Düngemitteln enthalten ist, 19 Prozent. Die Feinstaubbelastung durch Straßen­ver­kehr, Fabriken und Kraftwerke soll um 49 Prozent verringert werden. Dies hatten neben Umweltschützern vor allem die Bürgermeister zahlreicher europäischer Städte gefordert.

Nach Angaben der Brüsseler Kommission werden in der EU jährlich mehr als
400.000 vorzeitige Todesfälle durch Luftverschmutzung verursacht. Einem Bericht der Europäischen Umweltagentur zufolge mussten 85 Prozent der in Städten lebenden Men­schen 2014 eine Feinstaubbelastung hinnehmen, die nach Erkenntnissen der Welt­ge­sundheitsorganisation gesundheitsschädlich ist.

Die neuen Grenzwerte seien „ein klarer Auftrag an die Mitgliedstaaten, die Luftqualität in Zukunft deutlich zu verbessern“, sagt der SPD-Europaabgeordnete Jo Leinen. Dies wer­de die Gesundheitsrisiken und damit auch die Gesundheitskosten verringern. Leinen bedauert jedoch, dass auf Druck einiger EU-Staaten das vor allem bei der Viehzucht entstehende Gas Methan aus dem Geltungsbereich der Richtlinie ausgenommen wurde.

Kritik kam auch von den Grünen, die vergeblich strengere Vorschriften gefordert hatten. Einige wichtige Schadstoffe seien ganz ausgeklammert worden, betonte der Agrarex­per­te der Grünen, Martin Häusling. Zudem enthalte der Text etliche Schlupflöcher, die es den Mitgliedstaaten erlauben, sich der Verantwortung zu entziehen. So lasse die vom Rat durchgesetzte „Flexibilität“ zu, dass EU-Mitgliedstaaten in besonders heißen Sommern oder kalten Wintern beim Mittelwert der jährlichen Emissionen tricksen könnten. © afp/aerzteblatt.de

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