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Ärzteschaft

Hochschulambulanzen müssen Fachärzte vorhalten

Mittwoch, 23. November 2016

/dpa

Berlin – Hochschulambulanzen müssen künftig Fachärzte mit abgeschlossener Weiter­bil­dung vorhalten, die Diagnose- und Therapieentscheidungen treffen. Niedergelassene Haus- oder Fachärzte, die ihre Patienten an einen Facharzt in der Hochschulambulanz überweisen, sowie die Patienten erhalten somit Verlässlichkeit. Qualifizierte Fachärzte mit abgeschlossener Weiterbildung führen dann die Behandlung der zuweisenden Ärzte fort.

Das geht aus einem Schiedsamtsspruch hervor, über den die Kassenärztliche Bundes­vereinigung (KBV) berichtete. „Wir begrüßen es, dass Patienten mit komplexem Behand­lungsbedarf nun die Garantie haben, in einer Hochschulambulanz von einem Facharzt mit abgeschlossener Weiterbildung versorgt zu werden, der die Diagnose- und Therapie­entscheidung trifft“, erklärte KBV-Chef Andreas Gassen.

Hintergrund der aktuellen Entscheidung des erweiterten Bundesschiedsamtes ist das Krankenhausstrukturgesetz. Darin wurde geregelt, dass Hochschulambulanzen nun auch Patienten mit schweren und komplexen Krankheitsbildern ambulant versorgen können. Dabei geht es um hochkomplexe Behandlungsbilder oder Krankheiten. Zuvor waren Hoch­schulambulanzen im Rahmen des für Forschung und Lehre erforderlichen Umfangs ermächtigt, an der vertragsärztlichen Versorgung teilzunehmen.

Das Gesetz stellte den nach Darstellung der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) unterfinanzierten Hochschulambulanzen 265 Millionen Euro im Jahr zusätzlich in Aus­sicht. Das Argument der Hochschulen für eine höhere Vergütung: Das vertragsärztliche Honorarsystem bilde die Leistungen der hochspezialisierten Medizin in Unikliniken zum größten Teil nicht ab. Die Selbstverwaltung aus DKG, GKV-Spitzenverband sowie KBV sollten die Regeln für die Zusammenarbeit festlegen. In zwei Fragen sind sie dabei vor dem Schiedsamt gelandet.

Nach Aussage von KBV-Chef Gassen habe sich der unparteiische Vorsitzende in der Dis­kussion mit der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) auf die Seite der KBV ge­schlagen. Diese hatte argumentiert, dass Patienten mit hochkomplexen Krankheits­bil­dern in den Ambulanzen auf Fachärzte mit abgeschlossener Weiterbildung treffen sollten – und nicht auf Assistenzärzte in der Weiterbildung. Die DKG hatte nach Aussage Gassens keine Notwendigkeit gesehen, den Facharzt mit abgeschlossener Weiterbildung zwingend vorzuschreiben.

In der Diskussion vor dem Schiedsamt ging es nach Aussage des KBV-Vorsitzenden auch darum, welche Patientengruppen künftig einen Zugang zur ambulanten Versorgung in den Hochschulambulanzen bekommen sollen. Das Verfahren dazu soll am 8. Dezem­ber zwischen der DKG und dem GKV-Spitzenverband stattfinden. Bis Ende des Jahres erwartet das Bundesgesundheitsministerium eine Lösung, hatte Bundesgesundheits­mi­nis­ter Hermann Gröhe (CDU) noch im September vor Vertretern der Hochschulmedizin er­klärt.

© bee/aerzteblatt.de

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