Politik
Selbsthilfe und Kassen streiten über Inkontinenzprodukte
Donnerstag, 24. November 2016
Berlin – Streit um das sogenannte Hilfsmittelverzeichnis gibt es zwischen der Selbsthilfe und dem GKV-Spitzenverband (GKV-SV): Der Selbsthilfeverband Inkontinenz wirft dem Kassenverband vor, in das neue Verzeichnis Produkte aufgenommen zu haben, die den Mindestanforderungen nicht entsprechen. Die Kassen wehren sich.
Konkret geht es um saugende Inkontinenzprodukte in der Gruppe 15 des Verzeichnisses. „Seit März ist eines der Mindestkriterien, dass Inkontinenzwindelhosen und -unterhosen über eine feuchtigkeitsundurchlässige und zugleich atmungsaktive Außenschicht verfügen“, schreibt der Selbsthilfeverband auf seiner Internetseite. So stehe es im Hilfsmittelverzeichnis „und trotzdem hat der GKV-Spitzenverband Windelhosen mit Plastikfolie eingetragen. PE-Folie ist definitiv nicht atmungsaktiv!“, kritisiert der Verband.
Die Empfindlichkeit der Selbsthilfe in diesem Bereich rührt daher, dass die Hilfsmittelversorgung in den vergangenen Jahren problematisch war und Versicherte häufig nur mit Aufzahlungen adäquate Produkte erhalten haben. Diese Kritik hat auch die Politik erreicht. „Im Petitionsausschuss des Bundestages wurden immer wieder Hinweise aus der Bevölkerung eingereicht, dass die Versorgung beispielsweise mit Windeln nicht funktioniert und Kassen Produkte mit höherer Qualität verweigern“, sagte Martina Stamm-Fibich, Sprecherin für Heil- und Hilfsmittel in der SPD-Fraktion bei einer Veranstaltung der Schwenninger Krankenkasse Mitte März in Berlin.
Eine deutliche Verbesserung soll das Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz (HHVG) bringen, das im Augenblick im Gesundheitsausschuss des Bundestages beraten wird. Es sieht unter anderem vor, bei Ausschreibungen außer dem Preis auch Qualitätskriterien zu bewerten. Geplant sind auch die Überprüfung von Verträgen zwischen Herstellern beziehungsweise Leistungserbringern und Krankenkassen. Beide Seiten werden verpflichtet, Patienten über ihre Versorgungsansprüche aufzuklären. Dass nun – in einem Moment, an dem sich die Hilfsmittelversorgung grundlegend verbessern soll – wieder angeblich unzureichende Produkte in das Verzeichnis gelangen, bringt den Selbsthilfeverband auf.
Der GKV-Spitzenverband begegnet dieser Kritik zunächst mit dem Hinweis auf Übergangsregelungen. Der in den Qualitätsvorgaben für aufsaugende Kontinenzprodukte geforderte sogenannte ABL-Test sei neu: „Da es in Deutschland derzeit nur zwei Prüfeinrichtungen gibt, die den ABL-Test anbieten und wir bei mehreren hundert Produkten unter den Herstellern kein ‚Windhundrennen‘ um eine Listung (wer zuerst kommt, wird gelistet) auslösen wollten, haben wir den Herstellern der in dieser Produktgruppe gelisteten Produkt eine Übergangsregelung eingeräumt. Sie müssen innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung der Fortschreibung nachweisen, dass ihr Produkt die neuen Anforderungen erfüllt“, schreibt der Spitzenverband auf Nachfrage des Deutschen Ärzteblattes.
Zum Thema Atmungsaktivität schreiben die Kassen, die Qualitätsvorgaben forderten „ein atmungsaktives Produkt, nicht eine atmungsaktive Außenschicht.“ Dafür gebe es unterschiedliche technische Möglichkeiten: „Die Atmungsaktivität kann auch auf andere Weise, zum Beispiel durch die Verwendung geeigneter Seitenteile und eine die Luftzirkulation ermöglichende Produktgestaltung erreicht werden“, schreibt der GKV-SV.
Der Selbsthilfeverband habe in seiner Stellungnahme im Verfahren im letzten Dezember selbst auf unterschiedliche technische Möglichkeiten hingewiesen, um eine Atmungsaktivität zu erreichen. Der Verband habe in diesem Zusammenhang dafür plädiert, Atmungsaktivität lediglich als Option und nicht als zwingende Anforderung vorzuschlagen. „Insofern sind wir über die Kehrtwende des Verbandes etwas überrascht“, so der GKV-SV.
Die Hilfsmittelversorgung stärker an der Qualität auszurichten, forderten auch Industrie- und Patientenvertreter Mitte dieser Woche. Dabei gehe es nicht nur um die Produkte selbst, sondern auch um fachkundige Beratung. Die Lebensqualität der Patienten leide massiv, wenn etwa bei der Versorgung von Patienten mit Kathetern Beratung und andere Dienstleistungen am und für den Patienten eingespart und nur Produkte ausgeschrieben würden, hieß es beim BVMed – Bundesverband Medizintechnologie. Im Preiswettkampf könnten nur jene Leistungserbringer bestehen, die die persönlichen Hilfen für Patienten wie eine Beratung nicht im erforderlichen Maß anböten und die Produktauswahl einschränkten. © hil/aerzteblatt.de

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