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Politik

G-BA beschließt Pulsoxyme­trie-Screening für Neugeborene

Freitag, 25. November 2016

/dpa

Berlin – Kritische angeborene Herzfehler bei Neugeborenen sollen künftig besser ent­deckt und damit frühzeitiger behandelt werden können. Mit einem entsprechenden Be­schluss ergänzte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) gestern die Kinderunter­su­chung U1/U2 um die Pulsoxymetrie.

Mit dieser Methode können bestimmte Herzfehler er­kannt werden, die bei Ultraschallun­ter­suchungen während der Schwangerschaftsvorsorge oder nach der Geburt bislang nicht entdeckt werden konnten. Diese sogenannten kritischen angeborenen Herzfehler sind Fehlbildungen am Herzen und seinen Gefäßen. Diese können den Blutkreislauf so stark behindern, dass das Kind ohne Behandlung kaum eine Überlebenschance hat. Durch das Screening soll ein unverzüglicher Behandlungsbeginn ermöglicht werden.

„Mit dem Pulsoxymetrie-Screening können wir bei der Untersuchung von Neugeborenen eine diagnostische Lücke schließen“, erklärte Harald Deisler, unparteiisches Mitglied im G-BA. Bei ungefähr drei von 10.000 Babys liegt laut G-BA ein kritischer angeborener Herzfehler vor, den man beim Vorsorgeultraschall und bei den klinischen Routineun­ter­suchungen nach der Geburt zunächst nicht erkennen kann. „Den betroffenen Neuge­bo­renen kann nun besser geholfen werden. Man kann ihren Zustand früher stabilisieren und sie umgehend behandeln“, so Deisler.

Die Pulsoxymetrie misst mit Hilfe eines Lichtsensors den Sauerstoffgehalt im Blut des Neu­geborenen. Zu wenig Sauerstoff kann auf einen kritischen angeborenen Herzfehler hinweisen. Für die Untersuchung ist keine Blutabnahme nötig. Sie ist laut G-BA schmerz­­frei und dauert nur wenige Sekunden. Am Fuß des Babys wird dabei ein Sensor ange­legt, der mit einem Bildschirm verbunden ist. Dieser zeigt das Ergebnis sofort an.

Der beste Zeitpunkt für diese Früherkennungsuntersuchung liegt nach der 24. und bis zur 48. Lebensstunde. Bei ambulanten Geburten im Krankenhaus kann die Pulsoxyme­trie vorgezogen werden – frühestens vier Stunden nach der Geburt soll diese vorge­nommen werden. Bei Hausgeburten kann sie spätestens im Rahmen der U2 erfolgen.

Die Ergebnisse der Pulsoxymetrie sowie gegebenenfalls die Erkenntnisse der weiter­füh­renden Abklärungs­diagnostik werden im Gelben Kinderuntersuchungsheft dokumentiert. Bestandteil der ärztlichen Aufklärung der Eltern vor der Untersuchung ist eine schriftliche Elterninforma­tion mit Erläuterungen zum Screening.

Der jetzt getroffene Beschluss des G-BA enthält Vorgaben zur Durchführungsverant­wor­tung, Qualifikation der Ärzte und zur apparativen Ausstattung der durchführenden Ein­richtung. Er wird dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Prüfung vorgelegt und tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Der Beschluss zur Einführung des Pulsoxymetrie-Screenings ergänzt die bestehende Kinderricht­li­nie des G-BA. Darin wird der Inhalt der Früherkennungsuntersuchungen (U1 bis U9 so­wie weiterer spezifischer Untersuchungen) festgelegt.

Die Patientenvertretung zeigt sich erfreut über den Beschluss. „Herzfehler werden oft vor und auch nach der Geburt lange übersehen“, sagte Hermine Nock, Patienten­vertreterin im G-BA und Geschäftsführerin des Bundesverbands Herzkranke Kinder. Mit der Pul­so­xy­metrie werde ein Verfahren zur Routine, das jedes Jahr viele Kinderleben retten könne. „Das ist ein riesiger Fortschritt für alle Kinder mit angeborenen Herzfehlern und ihre Fa­milien.“ © EB/may/aerzteblatt.de

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