Ärzteschaft
Medizintourismus: Ärzten ethische und rechtliche Orientierungshilfe geben
Freitag, 25. November 2016
Berlin – Manche Patienten bitten um Informationen über Behandlungen, die in Deutschland verboten sind. Die Zentrale Ethikkommission bei der Bundesärztekammer (ZEKO) gibt nun Hinweise, wie sich Ärzte in einer solchen Situation verhalten sollten.
In ihrer aktuellen Stellungnahme zu ethischen und rechtlichen Fragen des „Medizintourismus“ betont die ZEKO, dass Ärzte wissen müssten, welche im Ausland legalen Maßnahmen in Deutschland verboten sind, und dass sie diese Verbotsnormen auch in ihrem Handeln befolgen müssten.
„Eigene abweichende moralische Auffassungen entbinden nicht von der Einhaltung konkreter rechtlicher Verpflichtungen“, erklärte Friedhelm Hufen, der die Stellungnahme zusammen mit dem Humangenetiker Wolfram Henn federführend betreut hat.
Die ZEKO weist unter anderem auch darauf hin, dass bei Leistungen, die im In- und Ausland gleichermaßen erlaubt sind, wie zahnmedizinische Behandlungen, der Wunsch des Patienten legitim ist, sie im Ausland wahrzunehmen.
zum Thema
Deutsches Ärzteblatt print
„Können Patienten auf diese Weise gleichwertige medizinische Leistungen in Anspruch nehmen, die ihnen wegen des höheren Kostenniveaus in Deutschland andernfalls nicht zur Verfügung stünden, so ist dies ethisch nicht zu beanstanden“, schreibt die ZEKO.
Der Arzt müsse die Patienten jedoch darüber aufklären, wenn die Kostenvorteile zulasten der Qualität gingen. Abzulehnen seien in jedem Fall alle Formen von Prämien oder Gewinnbeteiligungen, die in Deutschland tätige Ärzte für die Überweisung von Patienten ins Ausland annehmen. © fos/aerzteblatt.de

Nachrichten zum Thema

Kommentare
Die Kommentarfunktion steht zur Zeit nicht zur Verfügung.