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Politik

Bundesrat billigt Gesetz zur Versorgung psychisch Kranker

Freitag, 25. November 2016

/dpa

Berlin – Die Versorgung psychisch kranker Menschen soll verbessert und an die spezi­ellen Erfordernisse der Kliniken und Patienten angepasst werden. Die Länderkammer billigte heute ein entsprechendes Gesetz, nachdem der Bundestag bereits darüber ent­schieden hatte.

Die Novelle mit dem Titel „Gesetz zur Weiter­ent­wicklung der Versorgung und der Ver­gü­tung für psychiatrische und psychosomatische Leistungen“ (PsychVVG) entwickelt das sogenannte pau­schalierende Entgeltsystem für Leistungen psychiatrischer und psycho­somatischer Ein­richtungen weiter. Danach können psychiatrische und psychosoma­tische Kliniken auch in Zukunft ihr Budget einzeln verhandeln, um regionale oder struk­turelle Besonderheiten besser zu berücksichtigen.

Mit dem Gesetz wird der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) ab dem 1. Januar 2017 auch damit beauftragt, ein Modellvorhaben zur therapeutischen Behand­lung pädophiler Menschen zu finanzieren. Förderungsfähig sind an der vertragsärztli­chen Versorgung teilnehmende Leistungserbringer, die ein freiwilliges Therapieangebot vorhalten und die vom GKV-Spitzenverband als förderungsfähig anerkannt werden.

Psychiatrische und Psychosomatische Krankenhäuser: Verbindliche Personalvorgaben

Das PsychVVG ist beschlossen. Damit wird das Vergütungssystem im Sinne krankenhausindividueller Budgets neu ausgerichtet, Mindestpersonalvorgaben werden festgelegt und schwer psychisch Kranke „stationsäquivalent“ zuhause versorgt. Der Deutsche Bundestag hat das „Gesetz zur Weiterentwicklung der Versorgung und der Vergütung für psychiatrische und psychosomatische Leistungen“ (PsychVVG) in Kliniken [...]

Die Arbeit des Präventionsnetzwerks „Kein Täter werden“ sei damit zumindest für die nächsten fünf Jahre geregelt, zeigte sich die Organisation erfreut. „Es freut uns, dass die Versorgung unserer Patienten gesichert ist“, sagte Klaus M. Beier, Sprecher des Präven­tionsnetzwerks „Kein Täter werden“ und Leiter des Instituts für Sexual­wissen­schaft und Sexualmedizin der Berliner Charité. Er hält die Finanzierung durch das Gesundheitssys­tem für einen enorm wichtigen Schritt.

„Wir leisten mit unserem therapeutischen Angebot direkte Gesundheitsprävention. Das gilt sowohl für die Behandlung unserer Patienten, als auch dafür, dass wir durch unsere Arbeit sexuelle Traumatisierungen und dadurch Folgeschäden für die Opfern verhin­dern, welche oftmals lebenslange und kostenintensive therapeutische Behandlungen erforder­lich machen“, so Beier. Das besondere an dem neuen Gesetz sei die Zusiche­rung von Anonymität für Hilfe suchende pädophile Menschen. Der Gesetzestext des PsychVVG betone ausdrücklich, dass diese nur dann eingeschränkt werden dürfe, wenn die Patien­ten dafür ihre Einwilligung erteilen.

Für Uwe Hartmann, stellvertretender Sprecher des Präventionsnetzwerks und Leiter des Arbeitsbereiches Klinische Psychologie und Sexualmedizin der Medizinischen Hoch­schu­le Hannover, ist die vertrauliche Versorgung entscheidend für die Erreichbarkeit der Ziel­gruppe: „Wir wissen, dass pädophile Menschen in der Regel starke psychische Belas­tungs­symptome zeigen, häufig Begleiterkrankungen wie Depressionen haben und sich aus Angst vor gesellschaftlicher Stigmatisierung isolieren“. sagte er. Indem man ihnen Vertraulichkeit zusichere, ermutige man sie, Hilfe in Anspruch zu nehmen. Die beiden Netzwerksprecher begrüßen zudem die geplante externe Evaluation, die Aufschluss darüber geben soll, ob und wie das therapeutische Angebot in die Regel­versorgung übernom­men werden kann.

1,5 Milliarden Euro für die gesetzlichen Kran­ken­kassen
Das Gesetz sieht – als fachfremdes Anhängsel – außerdem eine zusätzliche Finanz­sprit­ze für die gesetzlichen Kran­ken­kassen in Höhe von 1,5 Milliarden Euro vor. Davon soll eine Milliarde Euro die Mehrbe­las­tungen der Krankenkassen ausgleichen. Die Regierung begründet die Einmalzahlung an die Kassen aus dem Gesundheitsfonds mit gestiegenen Kosten der Kassen für die gesundheitliche Versorgung von Flüchtlingen. Weitere 500 Millionen Euro stehen bereit, um die Telematikinfrastruktur der Kassen aufzubauen. Kritiker werfen der Regierung ein Wahlkampfmanöver vor, um zu verhindern, dass die Zusatzbeiträge im Wahljahr zu sehr ansteigen. © kna/may/aerzteblatt.de

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