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Politik

Millionenförderung zur Erforschung innovativer Pflegekonzepte und Selektivverträge

Freitag, 25. November 2016

Berlin – Der Innovationsfonds des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) fördert 2016 verschiedene Projekte im Bereich Versorgungsforschung mit rund 75 Millionen Euro. Bereits im Oktober hatte der Ausschuss die im Rahmen der ersten Förderwelle für neue Versorgungsformen zur Verfügung stehenden Mittel von 225 Millionen Euro an innovative Projekte vergeben.

„Die gesamte für 2016 vorgesehene Fördersumme von 300 Millionen Euro kann somit für den Erkenntnisgewinn und die qualitative Weiter­entwicklung der Versorgung in Deutsch­land verwendet werden“, sagte Josef Hecken, Vorsitzender des Innovationsaus­schusses, heute in Berlin. 

Neben der Evaluation von Selektivverträgen und der G-BA-Richtlinie zur Verordnung von spezialisierter ambulanter Palliativversorgung (SAPV) fördert der G-BA unter anderem Forschungsprojekte, die sich mit Qualitätssicherung und Patientensicherheit, der Inte­gration ausländischer Pflegefachkräfte in den Versorgungsalltag sowie inno­vativen Pfle­gekonzepten befassen.

Zudem unterstützt der Innovationsfonds die Untersuchung von Ursachen, Umfang und Auswirkungen administrativer und büro­kratischer Anforderungen im Gesundheitswesen, die Verbesserung einer bedarfs­gerechten GKV-Versorgung sowie Einsatz und Ver­knüp­fung von Routinedaten zur Verbesserung der Versorgung.

„Konkrete Informationen zu den einzelnen Projekten veröffentlichen wir, sobald die ein­zelnen Antragsteller über das Ergebnis informiert wurden“, erklärte G-BA-Sprecherin Kristine Reis auf Nachfrage des Deutschen Ärzteblatts

Seit dem 1. Januar 2016 hat der G-BA den Auftrag, neue Versorgungsformen und -for­schungsprojekte zu fördern. Die gesetzlich vorgesehene Fördersumme für beide Berei­che beträgt in den Jahren 2016 bis 2019 jeweils 300 Millionen Euro. 75 Prozent der Mittel fließen in die Förderung neuer Versorgungsformen, 25 Prozent in die Förderung der Ver­sorgungsforschung. © hil/sb/aerzteblatt.de

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