NewsPolitikHonorarnotärzte: Lösung könnte sich anbahnen
Als E-Mail versenden...
Auf facebook teilen...
Twittern...
Drucken...

Politik

Honorarnotärzte: Lösung könnte sich anbahnen

Montag, 28. November 2016

Berlin/Schwerin – In die Diskussion um eine rechtssichere Beschäftigung von Notärzten kommt nach Worten von Mecklenburg-Vorpommerns Gesundheitsminister Harry Glawe (CDU) Bewegung. Der Bund prüfe einen neuen Lösungsvorschlag, sagte Glawe heute in Schwerin. Danach soll die Notarzttätigkeit im Rettungsdienst sozialversicherungsfrei sein, wenn der Betreffende mindestens 15 Stunden pro Woche einer anderen Beschäfti­gung nachgeht. Ein entsprechender Passus soll Glawe zufolge in das Gesetz zur Stär­kung der Heil- und Hilfsmittelversorgung eingebracht werden.

Eine Neuregelung ist nötig geworden, nachdem das Bundessozialgericht im Sommer die Tätigkeit von Honorarnotärzten als Scheinselbstständigkeit eingestuft hatte. Die Richter in Kassel bestätigten ein entsprechendes Urteil des Landessozialgerichts Mecklenburg-Vorpommern.

Glawe drängte zur Eile. „Wir brauchen eine schnelle Lösung“, sagte er. Die Neure­ge­lung solle möglichst schon ab dem kommenden Jahr gelten. Sie sei gerade für den länd­lichen Raum wichtig, wo es keine hauptamtlichen Notärzte gibt. „Wir brauchen Ärzte, die zusätz­lich zu ihrer Haupttätigkeit notärztliche Dienste im Rettungsdienst übernehmen, um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten.“

Mecklenburg-Vorpommern hat dazu ge­mein­sam mit Rheinland-Pfalz am vergangenen Freitag einen Bundesratsantrag einge­bracht und als Vorbild eine Regelung aus Österreich vorgeschlage. Dort habe die nebenbe­ruf­li­che Notarzttätigkeit aus dem Sozialversicherungsrecht ausge­nommen und wie auch die freiberufliche Erwerbstätigkeit der Pflichtversicherung in der Unfall- und Pensionsversi­cherung unterstellt.

Urteil zu Honorarnotärzten wirft Versorgungsprobleme auf

Kassel/Schwerin – Die Beschäftigung von Honorarnotärzten auf Rettungswagen ist in Mecklenburg-Vorpommern nach einem Urteil des Bundessozialgerichtes (BSG, Az.: B 12 R 19/15 B) in bisheriger Form künftig nicht mehr (...)

Die beiden Länder fürchten, dass es deutlich schwieriger werden könne, Notarztstand­orte im notwendigen Umfang zu besetzen. Fachverbände seien außerdem der Ansicht, dass der Ersatz sogenannter „Freelancer“ durch nicht­selb­ständige Notärzte zu Akzep­tanz­problemen führen könne, heißt es in der Begründung wei­ter.

Neben der Notfallversorgung haben Bayern und Hamburg am Freitag im Bundesrat für einen Patienten­ent­schä­­di­gungs- und Härtefallfonds (PatEHF) geworben. Die Ent­schä­di­gung von Patienten nach Be­hand­lungsfehlern sei trotz des Inkrafttretens des Pa­tienten­rechtegesetzes lückenhaft, hieß es.

Oftmals gelinge es nicht mit ausreichender Sicher­heit nachzuweisen, dass ein Behandlungsfehler ursächlich für ein Gesundheits­scha­­den sei. Obwohl ein ärztlicher Fehlers naheliege, müssten die Betroffenen dann die schwer­wie­genden gesundheitli­chen und finanziellen Folgen der Behandlung selbst tra­gen. Die beiden Länder zeigten sich zuversichtlich, dass ein PatEHF in solchen Fällen helfen könnte. Dieser solle jedoch nur dann einspringen, wenn haftungsrechtliche Ver­fahren bereits erfolglos abgeschlossen und die Betroffenen nachhaltig belastet sind.

Der PatEHF soll als bundesunmittelbare Stiftung des öffentlichen Rechts konzipiert sein, wobei die Finanzierung und Verwaltung des Fonds beim Bund liegen soll. Die Einrich­tung des Fonds hätte nach Vorstellungen Hamburgs und Bayerns für die ersten zehn Jahre zunächst Modellcharakter und würde entsprechend wissenschaftlich begleitet. © dpa/may/EB/aerzteblatt.de

Kommentare

Die Kommentarfunktion steht zur Zeit nicht zur Verfügung.
LNS
LNS

Fachgebiet

Stellenangebote

    Weitere...

    Aktuelle Kommentare

    Archiv

    NEWSLETTER