Politik
Honorarnotärzte: Lösung könnte sich anbahnen
Montag, 28. November 2016
Berlin/Schwerin – In die Diskussion um eine rechtssichere Beschäftigung von Notärzten kommt nach Worten von Mecklenburg-Vorpommerns Gesundheitsminister Harry Glawe (CDU) Bewegung. Der Bund prüfe einen neuen Lösungsvorschlag, sagte Glawe heute in Schwerin. Danach soll die Notarzttätigkeit im Rettungsdienst sozialversicherungsfrei sein, wenn der Betreffende mindestens 15 Stunden pro Woche einer anderen Beschäftigung nachgeht. Ein entsprechender Passus soll Glawe zufolge in das Gesetz zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung eingebracht werden.
Eine Neuregelung ist nötig geworden, nachdem das Bundessozialgericht im Sommer die Tätigkeit von Honorarnotärzten als Scheinselbstständigkeit eingestuft hatte. Die Richter in Kassel bestätigten ein entsprechendes Urteil des Landessozialgerichts Mecklenburg-Vorpommern.
Glawe drängte zur Eile. „Wir brauchen eine schnelle Lösung“, sagte er. Die Neuregelung solle möglichst schon ab dem kommenden Jahr gelten. Sie sei gerade für den ländlichen Raum wichtig, wo es keine hauptamtlichen Notärzte gibt. „Wir brauchen Ärzte, die zusätzlich zu ihrer Haupttätigkeit notärztliche Dienste im Rettungsdienst übernehmen, um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten.“
Mecklenburg-Vorpommern hat dazu gemeinsam mit Rheinland-Pfalz am vergangenen Freitag einen Bundesratsantrag eingebracht und als Vorbild eine Regelung aus Österreich vorgeschlage. Dort habe die nebenberufliche Notarzttätigkeit aus dem Sozialversicherungsrecht ausgenommen und wie auch die freiberufliche Erwerbstätigkeit der Pflichtversicherung in der Unfall- und Pensionsversicherung unterstellt.
Urteil zu Honorarnotärzten wirft Versorgungsprobleme auf
Kassel/Schwerin – Die Beschäftigung von Honorarnotärzten auf Rettungswagen ist in Mecklenburg-Vorpommern nach einem Urteil des Bundessozialgerichtes (BSG, Az.: B 12 R 19/15 B) in bisheriger Form künftig nicht mehr (...)
Die beiden Länder fürchten, dass es deutlich schwieriger werden könne, Notarztstandorte im notwendigen Umfang zu besetzen. Fachverbände seien außerdem der Ansicht, dass der Ersatz sogenannter „Freelancer“ durch nichtselbständige Notärzte zu Akzeptanzproblemen führen könne, heißt es in der Begründung weiter.
Neben der Notfallversorgung haben Bayern und Hamburg am Freitag im Bundesrat für einen Patientenentschädigungs- und Härtefallfonds (PatEHF) geworben. Die Entschädigung von Patienten nach Behandlungsfehlern sei trotz des Inkrafttretens des Patientenrechtegesetzes lückenhaft, hieß es.
aerzteblatt.de
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Oftmals gelinge es nicht mit ausreichender Sicherheit nachzuweisen, dass ein Behandlungsfehler ursächlich für ein Gesundheitsschaden sei. Obwohl ein ärztlicher Fehlers naheliege, müssten die Betroffenen dann die schwerwiegenden gesundheitlichen und finanziellen Folgen der Behandlung selbst tragen. Die beiden Länder zeigten sich zuversichtlich, dass ein PatEHF in solchen Fällen helfen könnte. Dieser solle jedoch nur dann einspringen, wenn haftungsrechtliche Verfahren bereits erfolglos abgeschlossen und die Betroffenen nachhaltig belastet sind.
Der PatEHF soll als bundesunmittelbare Stiftung des öffentlichen Rechts konzipiert sein, wobei die Finanzierung und Verwaltung des Fonds beim Bund liegen soll. Die Einrichtung des Fonds hätte nach Vorstellungen Hamburgs und Bayerns für die ersten zehn Jahre zunächst Modellcharakter und würde entsprechend wissenschaftlich begleitet. © dpa/may/EB/aerzteblatt.de

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