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Ärzteschaft

Bundesärztekammer fordert mehr Rechtssicherheit für substituierende Ärzte

Freitag, 25. November 2016

Berlin – Grundsätzlich begrüßt die Bundesärztekammer (BÄK) die geplante Änderung der betäubungsmittelrechtlichen Vorschriften (32. BtMÄndV). Diese zielt darauf ab, Rah­menbedingungen der Substitutionstherapie für Opioidabhängige zu verbessern und bei substituierenden Ärzten Ängste vor strafrechtlichen Folgen abzubauen.

Viele der vorgesehenen Neuregelungen bedürfen laut BÄK jedoch weiterhin juristischer Klärung. Kritisch seien beispielsweise die vorgegebenen Behandlungsziele, die Option für eine Verlängerung der Take-Home-Verschreibung auf bis zu 30 Tage sowie mögliche haftungsrechtliche Implikationen einer Ausweitung der Behandlungssettings.

Die geplante Festlegung ärztlich-therapeutischer Erfordernisse per BÄK-Richtlinie stieß dagegen bei der Kammer auf große Zustimmung. „Dies entspricht den Beschluss­fassun­gen des Deutschen Ärztetages“, heißt es der BÄK-Stellungnahme.

Bislang sind ärztlich-therapeutische Bewertungen durch die Betäubungsmittel-Verschrei­bungs-Verordnung (BtMVV) geregelt. Die ebenfalls geplante Einflussmöglichkeit des Ge­mein­samen Bundesausschusses (G-BA) auf die Formulierung der entsprechenden Richt­­linien lehnt die BÄK dagegen entschieden ab. © hil/sb/aerzteblatt.de

Kommentare

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Avatar #79783
Practicus
am Samstag, 26. November 2016, 00:10

Es ginge ja ganz einfach

einfach komplette Streichung des §5 BtMVV. Die BtM-Abhängigkeit ist eine zulässige Indikation für die Verschreibung von BtM, ein Qualifikationsnachweis des Arztes und die Kennzeichnung der Rezepte sollte doch genügen
LNS
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