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Ärzteschaft

KV Nordrhein: Resolution gegen Selbstverwaltungs­stärkungsgesetz

Montag, 28. November 2016

Düsseldorf – Die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Nord­rhein hat das geplante Gesetz zur Stärkung der Selbstverwaltung und die damit ein­her­gehenden Eingriffe des Gesetzgebers in die Arbeit der Kassenärztlichen Bundesvereini­gung (KBV) kritisiert.

„Das Gesetz ist eine direkte Reaktion auf die Vorgänge bei der KBV und erweitert die Kontroll- und Prüfbefugnisse des Bundesgesundheitsministeriums gegenüber der Selbst­verwaltung massiv“, sagte der scheidende KV-Vorsitzende Peter Potthoff. Die geplanten staatlichen Eingriffe beträfen das Wesen der körperschaftlichen Autonomie und verklei­nerten den Handlungsspielraum der KBV, so Potthoff.

In einer Resolution betonten die KV-Delegierten, die bestehende Rechtslage reiche für eine effektive aufsichtsrechtliche Kontrolle der Körperschaften aus – sie müsse nur an­ge­wendet werden.

Potthoff übermittelte den Delegierten außerdem eine gute Nachricht aus dem vom Ge­meinamen Bundesausschuss (G-BA) getragenen Innovationsfonds. Ein von der KV Nord­rhein in Zusammenarbeit mit der AOK Rheinland/Hamburg und dem BKK Landes­verband Nordwest eingebrachtes Projekt zur Verbesserung der neuropsychiatrischen und psychotherapeutischen Versorgung im Rheinland werde eine finanzielle Förderung von rund 13 Millionen Euro erhalten.

Das über eine Laufzeit von vier Jahren angelegte Konzept sieht vor, eine bedarfsge­rechte und koordinierte Versorgung von Menschen mit psychischen und neurologischen Erkrankungen in Nordrhein zu etablieren. Der Beginn ist für April 2017 vorgesehen.

Für den KV-Vorsitzenden Potthoff und den stellvertretenden Vorsitzenden Bernhard Brautmeier war es die letzte Vertreterversammlung im Vorstandsamt. Ab Januar werden Frank Bergmann als Vorsitzender und Carsten König als stellvertretender Vorsitzender das neue Führungsduo bilden.

© hil/aerzteblatt.de

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