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Politik

Teilhabegesetz: Koalition ändert Entwurf in letzter Minute

Montag, 28. November 2016

Berlin – Nach einer Welle von Kritik bessert die Koalition ihre geplante Großreform des Be­hindertenrechts in letzter Minute nach. Union und SPD wollen den geänderten Entwurf des Bundesteilhabegesetzes an diesem Donnerstag im Bundestag beschließen. Korrek­tu­ren am ursprünglichen Regierungsentwurf habe es etwa beim Zugang zur Eingliede­rungs­hilfe gegeben, teilten die Sozialpolitiker Karl Schiewerling (CDU), Katja Mast (SPD) und Stephan Stracke (CSU) heute in Berlin mit.

Ursprünglich war vorgesehen gewesen, dass diese Leistung für Behinderte künftig dann gewährt wird, wenn es Einschränkungen in fünf von neun Lebensbereichen wie Lernen, Mobilität oder Selbstversorgung gibt. Behindertenverbände hatten vor Einschränkungen, Kommunen vor einer Ausweitung der von ihnen bezahlten Leistung gewarnt. Nun soll es zunächst beim geltenden Recht bleiben, nach dem Bezieher der Leistung wesentlich be­hindert sein müssen. In einzelnen Regionen sollen dann mögliche Änderungen geprüft werden. 2022 soll im Bundestag erneut beraten werden, ob der Zugang geändert wird.

Berücksichtigt werden soll, wenn jemand nur von wenigen Beeinträchtigung stark be­troffen ist. Umgekehrt soll Eingliederungshilfe auch gewährt werden, wenn jemand mehr­fach beeinträchtigt ist, dafür jeweils nicht so stark.

Die zweite wichtige Nachbesserung betrifft das Poolen von Leistungen. Assistenten etwa für die Hilfe zur Fortbewegung könnten zu stark nur für mehrere Betroffene zugleich ge­währt werden, hatten Kritiker gewarnt. Das könne die Freiheit der Betroffenen einschrän­ken. Nun sollen Assistenzleistungen im Zusammenhang mit dem Wohnen nicht gepoolt werden können, wie Stracke ankündigte. Das Wohnen außerhalb jenseits von Heimen soll Vorrang haben.

Auch gegen die Sorge vieler Betroffener, sie könnten verstärkt in Pflegeheime wechseln müssen, soll es eine Klarstellung geben. Wer bereits vor dem Rentenbezugsalter Ein­glie­derungshilfe bezieht, solle dies auch im Alter tun, sagte SPD-Fraktionsvize Carola Rei­mann. Erst wenn eine Behinderung im Alter etwa durch einen Unfall neu hinzukommt, solle die Pflegeversicherung zuständig werden.

Die Koalition hatte die Reform jahrelang vorbereitet – und viel Protest von Behinderten­ver­bänden geerntet. Geplant ist ein Paradigmenwechsel: Die Betroffenen sollten aus dem Sozial- und Fürsorgesystem herauskommen und ein eigenes Leistungsrecht er­halten, wie Schiewerling erläuterte. Mast betonte, Union und SPD hätten in einem inten­siven Gesetzesprozess an einem Strang gezogen. © dpa/aerzteblatt.de

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