Ärzteschaft
Arzneimittel: Zielvereinbarung löst Richtgrößenprüfungen in Niedersachsen ab
Montag, 28. November 2016
Hannover – In Niedersachsen wird es künftig keine Richtgrößenprüfungen mehr geben. Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Niedersachsen und die Verbände der Krankenkassen vereinbaren stattdessen für das Jahr 2017 erstmals eine Arzneimittel-Zielvereinbarung. Das hat die KV heute angekündigt. „Die Richtgrößenprüfung wird durch Ziele für eine wirtschaftliche Verordnung ersetzt. Darin sehen wir eine deutliche Erleichterung für die Ärzte“, sagte der stellvertretende Vorsitzender der KV, Jörg Berling, heute in Hannover.
Die KV spricht in diesem Zusammenhang von einem „grundlegenden Systemwechsel“. Die verordnenden Ärzte müssten sich von dem bisherigen Modell der Richtgrößen mit seinen starren finanziellen Höchstgrenzen lösen.
Entscheidende Bezugsgröße sei künftig der Durchschnittswert der eigenen Fachgruppe. Zudem werde die Auffälligkeitsgrenze nicht mehr bei einer Überschreitung von 25 Prozent wie bisher bei der Richtgrößenprüfung liegen, sondern in der Regel bei einer Überschreitung von 50 Prozent gegenüber dem Fachgruppendurchschnittswert.
Außerdem haben KV und Krankenkassen fachgruppenindividuelle Zielwerte bei der Verordnung von Medikamenten festgelegt. Werden diese Zielwerte, die von Fachgruppe zu Fachgruppe variieren, vom einzelnen Arzt erreicht, erfolgt keine Durchschnittswertprüfung.
Die Verbände der Krankenkassen betonen, dass auch die neue Vereinbarung eine kostenbewusste Verordnungsweise erfordert. „Wir rufen die niedergelassenen Ärzte auf, Einsparpotenziale konsequent zu nutzen“. Es gehe um einen „gemeinsamen neuen Weg, um Impulse für eine wirtschaftliche Arzneimittelversorgung zu setzen“, teilten die Vertreter der Krankenkassen mit.
© hil/aerzteblatt.de

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