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Politik

Grüttner verteidigt Ökonomisierung im Gesundheitswesen

Montag, 28. November 2016

/dpa

Frankfurt am Main – Gegen die häufig geäußerte Kritik an der Ökonomisierung der Me­di­zin hat sich der hessische Minister für Soziales und Integration, Stefan Grüttner (CDU), gewandt. Angesichts des demografischen Wandels, sinkender Arztzahlen und begrenzter finanzieller Mittel müssten an den Gesundheitssektor marktwirtschaftliche Maßstäbe an­gelegt werden, sagte er am vergangenen Wochenende in einem Grußwort auf der Dele­giertenversammlung der Landesärztekammer Hessen.

Es sei Aufgabe des Staates, dafür zu sorgen, dass mit den zur Verfügung stehenden Ressourcen ökonomisch umgegangen werde, betonte er. „Unser Gesundheitswesen braucht Ökonomie. Die Frage ist, wie weit sie gehen darf“, sagte er. Nicht das Fallpau­schalen-System in Krankenhäusern an sich sei problematisch, sondern mit dem System verbundene Fehlanreize.

Der Minister betonte auch die Bedeutung einer qualitativ hochwertigen Versorgung. So müssten in Zukunft Mindestmengen durchgesetzt und der Qualitätswettbewerb angekur­belt werden. Wenn es bei Krankenhäusern zu Abschlägen für unzureichende Qualität komme, dürften diese nicht von Dauer sein: „Wir werden nicht akzeptieren, dass es schlech­te Qualität gibt“, sagte er. Ansonsten werde ein Krankenhaus aus dem Kranken­hausplan herausgenommen, stellte er klar.

Die Delegiertenversammlung der Ärztekammer forderte das hessische Ministerium für So­­ziales und Integration im Gegenzug auf, im neuen Krankenhausplan eine ausreichen­de ärztliche und pflegerische Personalbesetzung als wichtiges Kriterium für eine hoch­wer­tige Patientenversorgung festzulegen.

Die chronische Unterfinanzierung der Kliniken im Bereich der Investitionsmittel führe zu Personalabbau, der Überlastung und Demotiva­tion des verbleibenden Personals zur Fol­ge habe, kritisierten die Delegierten. Wer aber die Qualität der Patientenversorgung wirk­lich verbessern wolle, müsse Strukturkriterien als Voraussetzung für eine gute Pa­tientenversorgung festlegen, forderte das hessische Ärzteparlament. Dazu gehöre zwingend eine ausreichende Personalausstattung.

Die Delegierten forderten in diesem Zusammenhang auch, bei der Novellierung des Kran­kenhausplanes für eine ausreichende Zahl von Notaufnahmestationsbetten zu sor­gen, um für Not-und Großschadensfälle gewappnet zu sein. „Diese Festlegung ist Vo­raus­setzung, um in einem Flächenland wie Hessen die Versorgung der Bevölkerung sicher­zustellen“, erklärten die Delegierten.

Ein weiterer Diskussionspunkt der Kammerversammlung war die von Bund und Ländern geplante Reform des Medizinstudiums.

© hil/aerzteblatt.de

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