Politik
Arzneimittel: Grüne sehen Versandverbot eher kritisch
Montag, 28. November 2016
Berlin – Als „Schnellschuss“ bezeichnete die stellvertretende Fraktionsvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen, Katja Dörner, die Pläne von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU), den Versandhandel mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln in Deutschland wieder zu verbieten.
Gröhe hatte mit seinem Vorstoß im Oktober auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) reagiert, wonach sich ausländische Versandapotheken nicht an die in Deutschland geltenden einheitlichen Preise für verschreibungspflichtige Medikamente halten müssen und ihren Kunden Rabatte einräumen dürfen. Kritiker des Urteils, allen voran die Apotheker, hatten daraufhin vor einem ruinösen Preiswettbewerb gewarnt, der das bewährte deutsche Apothekensystem bedrohe.
Grünenpolitikerin Dörner räumte zwar ein, dass das EuGH-Urteil eine neue Gesetzgebung erfordere. „Ein Verbot ist aber nicht rechtssicher und löst auch keine grundsätzlichen Probleme“, sagte sie bei einem Fachgespräch, zu dem ihre Fraktion heute in Berlin eingeladen hatte.
Dörners Fraktionskollegin Kordula Schulz-Asche, Sprecherin für Prävention und Gesundheitswirtschaft, drang auf eine rasche Lösung, weil die derzeitige Situation die deutschen Apotheker benachteilige. Doch auch sie setzt eher auf Alternativen zum derzeitigen Vergütungsmodell der Apotheker als auf ein Versandverbot. Zumal die Folgen des Versandhandels für die Apothekendichte insbesondere im ländlichen Raum nicht empirisch belegt seien. Das hatte auch der EuGH in seinem Urteil beanstandet.
Für ein Versandverbot und gegen den Preiswettbewerb bei rezeptpflichtigen Arzneimitteln sprach sich der Präsident der ABDA – Bundesvereinigung deutscher Apothekerverbände, Friedemann Schmidt, aus. Einheitliche Arzneimittelpreise dienten dem Patientenschutz. Sie garantierten, dass Patienten überall in Deutschland ihre Medikamente zum selben Preis erhielten, egal wo sie wohnten. Außerdem verhinderten einheitliche Preise Patientenselektion.
„Auch Apotheker sollen bei der Beratung von Patienten nicht aus Wirtschaftlichkeitserwägungen handeln“, sagte Schmidt. „Die Politik tut gut daran, das Einfallsportal für Preiswettbewerb zu schließen.“ Arzneimittel seien Waren besonderer Art, und die Arzneimittelversorgung sei kein Einzelhandel. Sie bedürfe deshalb der besonderen Regulierung.
Der Versandhandel mit Arzneimitteln sei eine Ergänzung zur klassischen Versorgung durch die Präsenzapotheken und auch nie als Ersatz dafür gedacht worden, erklärte dagegen Max Müller, Vorstandsmitglied der niederländischen Versandapotheke DocMorris, die in dem Verfahren vor dem EuGH Recht bekommen hatte. Es sei nicht der Versandhandel, der die flächendeckende Versorgung durch Apotheken auf dem Land gefährde.
Das seien vielmehr strukturelle Probleme, die mit dem derzeitigen Vergütungssystem zu tun hätten, so Müller. Der Versandhandel habe trotz Boni lediglich einen Marktanteil von drei Prozent. „Der Versandhandel ist nicht kausal für Apothekensterben“, sagte Müller. Es sei Aufgabe der Politik, Lösungen für das strukturelle Gefälle zwischen Apotheken in der Stadt und auf dem Land zu finden. „Ein Versandverbot macht nichts besser, aber vieles schlimmer“, warnte der DocMorris-Vorstand. Der Verbraucher sei mündig genug, sich für eine Vertriebsform zu entscheiden.
Landapotheker Christian Richter aus dem brandenburgischen Bad Wilsnau setzte sich zwar auch wie viele Experten für ein alternatives Honorarsystem ein, das die pharmazeutische Beratung und nicht die Abgabe eines Arzneimittels in den Mittelpunkt stellt.
Er warnte angesichts der derzeitigen Situation jedoch vor Wettbewerbsverzerrungen zuungunsten der klassischen deutschen Einzelapotheke. „Einzelne Patienten, die wegen günstigerer Preise zu DocMorris wechseln, kann ich verkraften“, erklärte Richter. Wenn aber Patientenverbände ihre Mitglieder dazu aufforderten, ihre Medikamente zu günstigeren Konditionen bei einem ausländischen Versandhändler zu beziehen oder die Krankenkassen mit diesen Verträge schlössen, schaffe er das nicht mehr. © HK/aerzteblatt.de

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