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Ärzteschaft

KV Bayerns kommt mit weniger Geld aus

Dienstag, 29. November 2016

München – Auf die Neuausrichtung der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Bayerns in den vergangenen Jahren hat der Vorstandsvorsitzende der KV, Wolfgang Krombholz, auf der Vertreterversammlung Ende November hingewiesen. Die KV habe sich mittler­weile zu einer Service- und Dienstleistungsbehörde für ihre Mitglieder entwickelt und dies werde von den niedergelassenen Ärzten und Psychotherapeuten im Freistaat auch so wahr­ge­nommen, sagte er. Krombholz kündigte an, die KV könne die Verwaltungs­kostenumlage für das dritte Quartal 2016 um ein Prozent auf 1,5 Prozent senken, dies entspreche rund 14 Millionen Euro, die den Mitgliedern zugutekämen.

Der erste stellvertretende Vorstandsvorsitzende der KV, Pedro Schmelz, rechnete auf der Vertreterversammlung vor, dass der durchschnittliche Verwaltungskostensatz für das Jahr 2016 damit 2,25 Prozent ausmache und die Gesamtrückflüsse an die Mitglieder in diesem Jahr bei rund 34 Millionen Euro lägen.

Die VV kam Ende November zu ihrer letzten Sitzung im Verlauf der aktuellen Amtszeit zu­sammen. Petra Reis-Berkowicz, die Vorsitzende der VV, dankte dem Vorstand, den VV-Mitgliedern und auch den Mitarbeitern der KV für ihr Engagement in den vergange­nen sechs Jahren. Gleichzeitig übte sie deutliche Kritik an dem vom Bundesgesund­heits­­­ministerium initiierten sogenannten „Selbstverwaltungsstärkungsgesetz“.

Auch ohne ein solches Gesetz sei die Selbstverwaltung in Bayern in der Lage, verant­wor­tungsvoll und pflichtbewusst ihre Aufgaben wahrzunehmen, betonte Reis-Berkowicz. So habe das Bayerische Landesprüfungsamt der KVB erst kürzlich eine ordnungsge­mäße Erfüllung ihrer Kernaufgaben bescheinigt.

Ilka Enger, die zweite stellvertretende Vorstandsvorsitzende der KV, nannte als positive Beispiele aus der zu Ende gehenden Amtszeit der Vertreterversammlung und des Vor­standes die Abschaffung der Praxisgebühr, den Einsatz für die Therapiefreiheit sowie die Entbürokratisierung von Genehmigungsverfahren und Abrechnungsprozessen in der KV.

Besonderes Augenmerk müsse man nun auf die E-Health-Gesetzgebung und die Diskus­sion über die digitale Sammlung und Verwertung von Daten legen, bei der die ärztliche Schweigepflicht das Maß aller Dinge sei. „Die Telemedizin darf nur als Hilfs­mittel und kei­nesfalls als Selbstzweck verstanden werden“, mahnte Enger.

Die konstituierende Sitzung der Vertreterversammlung der kommenden Legislatur­periode findet am 21. Januar 2017 in München statt. © hil/aerzteblatt.de

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