Ärzteschaft
KV Bayerns kommt mit weniger Geld aus
Dienstag, 29. November 2016
München – Auf die Neuausrichtung der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Bayerns in den vergangenen Jahren hat der Vorstandsvorsitzende der KV, Wolfgang Krombholz, auf der Vertreterversammlung Ende November hingewiesen. Die KV habe sich mittlerweile zu einer Service- und Dienstleistungsbehörde für ihre Mitglieder entwickelt und dies werde von den niedergelassenen Ärzten und Psychotherapeuten im Freistaat auch so wahrgenommen, sagte er. Krombholz kündigte an, die KV könne die Verwaltungskostenumlage für das dritte Quartal 2016 um ein Prozent auf 1,5 Prozent senken, dies entspreche rund 14 Millionen Euro, die den Mitgliedern zugutekämen.
Der erste stellvertretende Vorstandsvorsitzende der KV, Pedro Schmelz, rechnete auf der Vertreterversammlung vor, dass der durchschnittliche Verwaltungskostensatz für das Jahr 2016 damit 2,25 Prozent ausmache und die Gesamtrückflüsse an die Mitglieder in diesem Jahr bei rund 34 Millionen Euro lägen.
Die VV kam Ende November zu ihrer letzten Sitzung im Verlauf der aktuellen Amtszeit zusammen. Petra Reis-Berkowicz, die Vorsitzende der VV, dankte dem Vorstand, den VV-Mitgliedern und auch den Mitarbeitern der KV für ihr Engagement in den vergangenen sechs Jahren. Gleichzeitig übte sie deutliche Kritik an dem vom Bundesgesundheitsministerium initiierten sogenannten „Selbstverwaltungsstärkungsgesetz“.
Auch ohne ein solches Gesetz sei die Selbstverwaltung in Bayern in der Lage, verantwortungsvoll und pflichtbewusst ihre Aufgaben wahrzunehmen, betonte Reis-Berkowicz. So habe das Bayerische Landesprüfungsamt der KVB erst kürzlich eine ordnungsgemäße Erfüllung ihrer Kernaufgaben bescheinigt.
Ilka Enger, die zweite stellvertretende Vorstandsvorsitzende der KV, nannte als positive Beispiele aus der zu Ende gehenden Amtszeit der Vertreterversammlung und des Vorstandes die Abschaffung der Praxisgebühr, den Einsatz für die Therapiefreiheit sowie die Entbürokratisierung von Genehmigungsverfahren und Abrechnungsprozessen in der KV.
Besonderes Augenmerk müsse man nun auf die E-Health-Gesetzgebung und die Diskussion über die digitale Sammlung und Verwertung von Daten legen, bei der die ärztliche Schweigepflicht das Maß aller Dinge sei. „Die Telemedizin darf nur als Hilfsmittel und keinesfalls als Selbstzweck verstanden werden“, mahnte Enger.
Die konstituierende Sitzung der Vertreterversammlung der kommenden Legislaturperiode findet am 21. Januar 2017 in München statt. © hil/aerzteblatt.de

Nachrichten zum Thema

Kommentare
Die Kommentarfunktion steht zur Zeit nicht zur Verfügung.