Politik
CDU-Papier: Gleiche Vergütung für gleiche Leistung
Dienstag, 29. November 2016
Berlin – Der Bundesfachausschuss Gesundheit und Pflege der CDU will die sektorübergreifende Versorgung befördern und denkt unter anderem laut über die Angleichung der Vergütung für Leistungen von Kliniken und Niedergelassenen nach. Das geht aus einem Beschluss des Ausschusses hervor, dem der langjährige gesundheitspolitische Sprecher der Unions-Fraktion und derzeitige Finanzstaatssekretär Jens Spahn vorsitzt.
„Die sektorengebundene Verteilung der finanziellen Mittel und die sich daraus ergebenden unterschiedlichen Vergütungssysteme im Bereich der Akutversorgung (ambulant – EBM bzw. GOÄ /stationär – DRG und Investitionskostenzuschüsse durch die Länder) setzen falsche Anreize“, heißt es in dem Papier, das dem Deutschen Ärzteblatt (DÄ) vorliegt. Gleiche Leistungen im ambulanten und stationären Bereich würden unterschiedlich vergütet.
Beispiele, wie unterschiedlich die Bezahlung ist, hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) der Frankfurter Allgemeinen Zeitung genannt, die zuerst über das Papier berichtete. Demnach könne ein Krankenhaus zum Beispiel 1.900 Euro für einen Leistenbruch abrechnen, während sich die durchschnittlichen Kosten einer ambulanten Operation auf rund 528 Euro beliefen. Die Krampfaderentfernung kostet laut KBV rund 280 Euro, während die Klinik etwa 2.004 Euro erhält. Für die Arthroskopie am Kniegelenk sind es etwa 384 Euro in der ambulanten und 1.763 Euro in der stationären Versorgung.
Das Problem der Vergütung zeigt sich nach Ansicht des CDU-Fachausschusses „deutlich beim Beleg- und Honorararztwesen, das überdies durch ein Nebeneinander von Erlaubnis- und Verbotsvorbehalt in der Leistungserbringung gekennzeichnet ist“. Darüber hinaus würden die ambulanten Leistungen bei den jährlichen Budgetverhandlungen im Krankenhausbereich nicht standardisiert berücksichtigt. „Die Folgen sind unter anderem ein fortdauernder Streit um die finanziellen Mittel der Versichertengemeinschaft sowie in Teilen eine Fehlsteuerung der medizinischen Versorgung“, so die CDU.
Der Bundesfachausschuss fordert daher, eine einheitliche Vergütung für vergleichbare ambulante und stationäre Leistung nach dem Motto „Gleiche Vergütung für gleiche Leistung“. Um das umzusetzen, schlagen die Abgeordneten leistungsbezogene Behandlungspauschalen vor. Eigene Vorschläge, wie genau ein einheitliches Vergütungssystem aussehen soll, macht der Fachausschuss nicht. Vielmehr regen die Abgeordneten an, dass der Erweiterte Bewertungsausschuss ein unabhängiges Institut damit beauftragt, ein gemeinsames Vergütungssystems zu entwickeln.
Dem Ausschuss der CDU ist bewusst, wie deutlich die Umsetzung der Vorschläge ins bestehende System der Finanzierung eingreifen würde. Diese bedeute auch eine Änderung der bestehenden Krankenhausfinanzierung, heißt es. Die Änderungen würden dem Prinzip „ambulant vor stationär“ aber eine erhöhte Bedeutung verschaffen. „Durch die Aufhebung der sektorengebundenen Verteilung der finanziellen Mittel können Effizienzen im Gesundheitswesen gehoben und gleichzeitig Über-, Unter- und Fehlversorgung abgebaut werden“, zeigt sich der CDU.Ausschuss überzeugt.
Neben der Finanzierung stellen die Gesundheitspolitiker der CDU weitere Forderungen auf, die aus ihrer Sicht notwendig sind, um eine sektorenübergreifende Versorgung zu verbessern. Sie wünschen sich etwa, dass Behandlungsabläufe und Prozesse optimiert werden. Notwendig sei – unter Wahrung der Therapiefreiheit – eine stärkere Vernetzung der Leistungserbringer innerhalb und zwischen den Sektoren, heißt es. Gestärkt werden müssten zudem interdisziplinäres Arbeiten und eine gemeinsame Indikationsstellung.
Der Ausschuss macht sich auch für eine sektorübergreifende Versorgungsplanung stark. Das gelte vor allem für Krankenhausplanung, regionale Verteilung der niedergelassenen Ärzte und die Notfallversorgung einschließlich Rettungsdienst. © may/aerzteblatt.de

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