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Politik

CDU-Papier: Gleiche Vergütung für gleiche Leistung

Dienstag, 29. November 2016

/dpa

Berlin – Der Bundesfachausschus­s Gesundheit und Pflege der CDU will die sektorüber­greifende Ver­sorgung befördern und denkt unter anderem laut über die Angleichung der Vergütung für Leistungen von Kliniken und Niedergelassenen nach. Das geht aus einem Beschluss des Ausschusses hervor, dem der langjährige gesundheitspolitische Sprecher der Unions-Fraktion und derzeitige Finanzstaatssekretär Jens Spahn vorsitzt.

„Die sektorengebundene Verteilung der finanziellen Mittel und die sich daraus ergeben­den unterschiedlichen Vergütungssysteme im Bereich der Akutversorgung (ambulant – EBM bzw. GOÄ /stationär – DRG und Investitionskostenzuschüsse durch die Länder) setzen falsche Anreize“, heißt es in dem Papier, das dem Deutschen Ärzteblatt (DÄ) vor­liegt. Gleiche Leistungen im ambulanten und stationären Bereich würden unter­schied­lich vergütet.

Beispiele, wie unterschiedlich die Bezahlung ist, hat die Kassenärztliche Bundesvereini­gung (KBV) der Frankfurter Allgemeinen Zei­tung genannt, die zuerst über das Papier be­richtete. Demnach könne ein Krankenhaus zum Beispiel 1.900 Euro für einen Leis­ten­bruch abrechnen, während sich die durchschnittlichen Kosten einer ambulanten Opera­tion auf rund 528 Euro be­lie­fen. Die Krampfaderentfernung kostet laut KBV rund 280 Euro, während die Klinik etwa 2.004 Euro erhält. Für die Arthroskopie am Kniegelenk sind es etwa 384 Euro in der am­bu­lanten und 1.763 Euro in der stationären Versorgung.

Das Problem der Vergütung zeigt sich nach Ansicht des CDU-Fachausschusses „deutlich beim Beleg- und Honorararztwesen, das überdies durch ein Nebeneinander von Erlaub­nis- und Verbotsvorbehalt in der Leis­tungs­­­­erbringung gekennzeichnet ist“. Darüber hi­naus würden die ambulanten Leis­tun­gen bei den jährlichen Budgetverhand­lun­gen im Krankenhausbereich nicht standardi­siert berücksichtigt. „Die Folgen sind unter anderem ein fort­dauernder Streit um die finan­ziellen Mittel der Versicherten­gemeinschaft sowie in Teilen eine Fehlsteuerung der me­di­zi­nischen Versorgung“, so die CDU.

Der Bundesfachausschuss fordert daher, eine einheitliche Vergütung für vergleichbare ambulante und stationäre Leistung nach dem Motto „Gleiche Vergütung für gleiche Leis­tung“. Um das umzusetzen, schlagen die Abgeordneten leistungsbezogene Behand­lungs­­pauschalen vor. Eigene Vor­schlä­ge, wie genau ein einheitliches Vergütungssystem aussehen soll, macht der Fachausschuss nicht. Vielmehr regen die Abge­ordneten an, dass der Erweiterte Bewertungsausschuss ein unabhängiges Insti­tut damit beauf­tragt, ein gemeinsames Vergütungssystems zu entwickeln.

Dem Ausschuss der CDU ist bewusst, wie deutlich die Umsetzung der Vorschläge ins be­stehende System der Finanzie­rung eingreifen würde. Diese be­deute auch eine Ände­rung der besteh­en­den Krankenhausfinanzierung, heißt es. Die Änderungen würden dem Prinzip „ambu­lant vor stationär“ aber eine erhöhte Bedeutung verschaffen. „Durch die Aufhebung der sektorengebundenen Verteilung der finanziellen Mittel können Effizien­zen im Gesundheitswesen gehoben und gleichzeitig Über-, Unter- und Fehlversorgung abge­baut werden“, zeigt sich der CDU.Ausschuss überzeugt.

Neben der Finanzierung stellen die Gesundheitspolitiker der CDU weitere Forderungen auf, die aus ihrer Sicht notwendig sind, um eine sektorenübergreifende Versorgung zu verbessern. Sie wünschen sich etwa, dass Behandlungsabläufe und Prozesse optimiert werden. Notwendig sei – unter Wahrung der Therapiefreiheit – eine stärkere Vernetzung der Leistungserbringer innerhalb und zwischen den Sektoren, heißt es. Gestärkt werden müssten zudem interdisziplinäres Arbeiten und eine gemeinsame Indikationsstellung.

Der Ausschuss macht sich auch für eine sektorübergreifende Versorgungsplanung stark. Das gelte vor allem für Krankenhausplanung, regionale Verteilung der niederge­lassenen Ärzte und die Notfallversorgung einschließlich Rettungsdienst. © may/aerzteblatt.de

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