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Politik

Katholische Krankenhäuser fordern extrabudgetäre Vergütung ambulanter Notfälle

Mittwoch, 30. November 2016

Berlin – Der Katholische Krankenhausverband Deutschlands (kkvd) hat eine sektoren­übergreifende, extrabudgetäre Vergütung von ambulanten Notfallleistungen gefordert. Auf diese Weise könne die derzeitige Unterfinanzierung der Notaufnahmen in diesem Be­reich beendet werden.

„Sowohl Krankenhäuser als auch niedergelassene Ärzte sollten aus einem Topf extra­bud­ge­tär für ambulante Notfallleistungen bezahlt werden“, sagte die Geschäftsführerin des kkvd, Bernadette Rümmelin, heute vor Journalisten in Berlin. Dabei sollten allerdings die hohen Vorhaltekosten berücksichtigt werden, die die Krankenhäuser im Unterschied zu den niedergelassenen Ärzten hätten.

Rümmelin begrüßte, dass die Bundesregierung die Frist für die Erarbeitung eines ge­stuften Konzeptes für die Notfallversorgung um ein Jahr auf den 31. Dezember 2017 ver­längert hat. Im Krankenhausstrukturgesetz (KHSG) hatte der Gemeinsame Bundes­aus­schuss (G-BA) die Aufgabe erhalten, ein solches Modell zu erstellen. Für jede Stufe der Notfallversorgung sollen dabei unter anderem Mindestvorgaben zur Art und Anzahl von Fachabteilungen und zur Anzahl und Qualifikation des vorzuhaltenden Personals fest­ge­legt werden. Der GKV-Spitzenverband hatte gefordert, Krankenhäuser, die die Mindest­an­forderungen nicht erfüllen, aus der Versorgung herauszunehmen.

„Das würde die flächendeckende Notfallversorgung, die wir heute haben, beenden“, be­tonte Rümmelin. Auf die Kritik der Kassen, viele Krankenhäuser seien zu schlecht ausge­stattet, um eine gute Notfallversorgung anbieten zu können, erwiderte sie: „Wenn Notauf­nahmen zum Beispiel keinen Computertomographen haben, heißt das nicht, dass sie auto­matisch eine schlechte Notfallversorgung erbringen.“  

Krankenhäuser und Krankenkassen müssen sich jetzt auf ein Kompromissmodell eini­gen. Aus Sicht von Rümmelin müssten zunächst die Kostenaufwendungen in den einzel­nen Stufen der Notaufnahmen kalkuliert werden, bevor überlegt werden könne, wo wel­che Leistungen geordnet angeboten werden könnten. Das dürfe man nicht mit der „Ra­senmähermethode“ tun, so wie es der GKV-Spitzenverband machen wolle.

Die vor Kurzem gefallene Entscheidung des G-BA zu den Grundlagen der Sicherstel­lungs­zuschläge kritisierte Rümmelin: „Das geht an der Realität vorbei. Und an den Prob­lemlagen wird dieser Zuschlag nichts ändern.“

Bislang erhalten lediglich vier Kranken­häuser in Deutschland einen Sicherstellungszu­schlag. Künftig würden es dem G-BA zufolge etwa viermal so viele sein. Die Kranken­häu­ser hatten jedoch gefordert, dass auch Krankenhäuser Zuschläge erhalten können, wenn einzelne Abteilungen defizitär seien.

Der G-BA hat nun jedoch beschlossen, dass ein Krankenhaus in seiner Gesamtheit über einen Zeitraum von drei Jahren defizitär sein muss. „Diese Zuschläge werden von sehr geringer Relevanz sein“, meinte Rümmelin. „Der eigentliche Ansatz hingegen war gut, er hätte die Probleme der Unterversorgung in ländlichen Regionen beheben können.“ © fos/aerzteblatt.de

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