Politik
Pflegebedürftige sollen besser beraten werden
Donnerstag, 1. Dezember 2016
Berlin – Pflegebedürftige und Angehörige sollen künftig besser über Möglichkeiten der Pflege beraten werden. Kommunen sollen Beratung verstärkt vermitteln und mit der Altenhilfe und anderen Trägern abstimmen. Das sieht das dritte Pflegestärkungsgesetz vor, das die Große Koalition heute im Bundestag beschloss. Die Linken und die Grünen übten massive Kritik und stimmten gegen das Gesetz.
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) wies darauf hin, dass sich das Gesetz in eine Reihe von Pflegereformen eingliedert. So sollten Demenzkranke ab kommendem Jahr gleichen Zugang zu den Unterstützungsangeboten erhalten. Ausrichten solle sich die Hilfe im Zuge der Umstellung der bisherigen Pflegestufen auf Pflegegrade stärker am persönlichen Bedarf. „Das macht aber auch bessere Beratung erforderlich.“ Linke und Grüne kritisierten die Schritte als unzureichend.
Für einen Ausbau des Netzes der Beratungsstellen sollen Kommunen für die Dauer von fünf Jahren ein Initiativrecht zur Einrichtung von Pflegestützpunkten erhalten. Beratung aus einer Hand durch kommunale Stellen solle modellhaft erprobt werden.
Betrügern in der ambulanten Pflege soll es schwerer gemacht werden: Gegen Abrechnungsbetrug soll die gesetzliche Krankenversicherung ein systematisches Prüfrecht erhalten. Bisher konnten die Kontrolleure der Krankenversicherung nur bei Diensten der ambulanten Altenpflege tätig werden, nicht aber bei solchen, die ausschließlich häusliche Krankenpflege anbieten. Fälle von Abrechnungsbetrug hatten für Schlagzeilen gesorgt, bei denen sich Pflegebedürftige, Angehörige und betrügerische Dienste zusammengetan haben sollen.
Nach jüngsten Todesfällen im Zuge von Heilpraktiker-Behandlungen wird zudem eine rechtliche Grundlage für Leitlinien zur Überprüfung von Heilpraktikeranwärtern geschaffen.
An den Plänen für mehr Pflegeberatung gab es Kritik. „Parallele Versorgungsstrukturen in der Pflegeberatung helfen den betroffenen Menschen nicht weiter“, warnte der Chef der baden-württembergischen AOK, Christopher Hermann. Der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, bemängelte: „Die Pflegeberatung bleibt intransparent.“ Das Nebeneinander von Pflegekassen, Pflegediensten oder Pflegestützpunkten bleibe weiterhin möglich.
Das Gesetz soll ab Januar in Kraft treten und das erste und zweite Pflegestärkungsgesetz ergänzen. In Kraft tritt unter anderem ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff, der die Leistungen für Demenzkranke verbessert. Derzeit sind 2,8 Millionen Menschen in Deutschland pflegebedürftig, 2030 könnten es 3,5 Millionen sein. © dpa/kna/aerzteblatt.de

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