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Gesundheits-Apps: Deutsche Hochdruckliga plant Zertifizierung

Freitag, 2. Dezember 2016

/Lupo, pixelio.de

Berlin – Bluthochdruckpatienten gehören zu den häufigsten Anwendern von Gesund­heits-Apps. Jedoch halten nicht alle digitalen Gesundheitshelfer, was sie versprechen, warnt die Deutsche Hochdruckliga (DHL). Sie plant deshalb eine Zertifizierung.

Bei Apps mit Messfunktion sei besondere Vorsicht geboten, sagte Mark Grabfelder, Geschäftsführer der DHL. Diese müssten als Medizinprodukt der Risikoklasse Im (m steht für Messfunktion) dekla­riert werden, seien es aber in der Regel nicht. „Apps, die etwa durch Auflegen des Fingers einen Blutdruck anzeigen, sind schlichtweg unseriös“, kritisierte der Volkswirt.

Auch bei Wearables, die zum Beispiel den Belastungspuls oder die Herzratenvariabilität messen, sollte auf eine Deklaration als Medizinprodukt geachtet werden. Für die Blut­druckselbstmessung sollte ein klassisches Blutdruckmessgerät für das Handgelenk oder den Oberarm eingesetzt werden. „Wobei Patienten beachten müssen, dass die Messung am Handgelenk eine weit größere Fehlerquelle birgt, als die am Oberarm“, ergänzte Martin Hausberg, Vorstandsvorsitzender der DHL beim Kongress des Fach­verbands, der diese Woche in Berlin stattfand.

Der Fachverband plant jetzt ein Zertifizierungsverfahren für Gesundheits-Apps, geför­dert aus Präventionsmitteln durch die Kaufmännische Krankenkasse (KKH). „Wir möchten die Chancen nutzen, die die Apps zur Kontrolle des Blutdrucks und bei der Einnahme der Medikamente bieten“, sagt Grabfelder.

Vierfaches Prüfverfahren CHARISMHA-Kriterien
Zur Prüfung der einzelnen Apps hat die DHL ein sogenanntes Kleeblattmodell konzipiert. Dabei werden die Apps jeweils von einer ausreichend großen Zahl von Betroffenen, einem Facharzt, einem Datenschützer und einem Medizinanwalt geprüft. Grabfelder erklärt: „Das Ergebnis ist dann ein Zertifikat, das den Patienten und ihren Ärzten zeigt, inwieweit die App ihren Zweck erfüllt.“ Im Kleeblattmodell sind alle von der CHARISMHA-Studie geforderten Kriterien berücksichtigt.

Ausschlusskriterien für das App-Zertifikat
Grabfelder zählt eine Reihe von „KO-Kriterien“ auf, die eine App nicht verletzen darf, um zertifiziert zu werden. Dazu gehört, dass die Apps auf aktuellen medizinischen Leitlinien basieren und medizinische Inhalte, falls erforderlich, aktualisiert werden. „Die Apps müssen neutral und transparent sein und der Anbieter muss in einem Impressum genannt werden“, forderte Grabfelder: „Die Produktbeschreibung soll verständlich sein und die beworbenen Eigenschaften müssen auch erfüllt werden.“

Zu den Voraus­setzungen für eine Zertifizierung gehört zudem, dass das deutsche Datenschutzrecht angewandt und die Daten nur in Deutschland gespeichert werden. Grabfelder betonte: „Die App darf nur die zum Zweck erforderlichen Daten speichern, und für die Über­mittlung sensibler persönlicher Daten in die Cloud ist eine gesicherte Verbindung Pflicht.“ © EB/gie/aerzteblatt.de

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