Ärzteschaft
Gleiche Vergütung für gleiche Leistung: KV Niedersachsen begrüßt CDU-Vorstoß
Freitag, 2. Dezember 2016
Hannover – Die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen (KVN) hat den Vorstoß des CDU-Bundesfachausschusses Gesundheit und Pflege begrüßt, gleiche Leistungen von niedergelassenen Ärzten und Krankenhäusern auch gleich zu vergüten.
„Die Politik muss die ungleiche Honorierung von identischen Leistungen im ambulanten und stationären Bereich endlich angehen“, sagte der Vorsitzende der KVN, Mark Barjenbruch, heute in Hannover. Trotz der vielen Gesetzesvorhaben habe sich die große Koalition mit den durch die Sektorenbrüche entstehenden Versorgungsproblemen nicht wirklich beschäftigt, kritisierte der KVN-Vorstandsvorsitzende. „Die neuen Impulse des Bundesfachausschusses Gesundheit und Pflege stimmen mich da positiv“.
„Die unterschiedliche Vergütung, je nachdem ob eine Leistung ambulant oder stationär erbracht wird, behindert die Überwindung sektoraler Grenzen. Daher schlagen wir vor, die Honorierung so anzupassen, dass die Fixkosten und die ärztliche Leistung adäquat abgebildet werden“, sagte Jörg Berling, stellvertretender KVN-Vorsitzender.
CDU-Papier: Gleiche Vergütung für gleiche Leistung
Berlin – Der Bundesfachausschuss Gesundheit und Pflege der CDU will die sektorübergreifende Versorgung befördern und denkt unter anderem laut über die Angleichung der Vergütung für Leistungen von Kliniken und Niedergelassenen nach. Das geht aus einem Beschluss des Ausschusses hervor, dem der langjährige gesundheitspolitische Sprecher der Unions-Fraktion und derzeitige Finanzstaatssekretär [...]
Der Bundesfachausschuss Gesundheit und Pflege der CDU will die sektorenübergreifende Versorgung fördern und denkt unter anderem über die Angleichung der Vergütung für Leistungen im ambulanten und stationären Bereich nach. Das geht aus einem Beschluss des Ausschusses hervor, dem der langjährige gesundheitspolitische Sprecher der Unionsfraktion und derzeitige Finanzstaatssekretär Jens Spahn vorsitzt.
Die Krampfaderentfernung kostet im ambulanten Bereich rund 280 Euro, während die Klinik etwa 2.004 Euro erhält. Für die Arthroskopie am Kniegelenk sind es etwa 384 Euro in der ambulanten und 1.763 Euro in der stationären Versorgung.
„Es ist an der Zeit, dass wir gemeinsame Wege finden, die Versorgung zu optimieren und die vorhandenen Ressourcen optimal zu nutzen“, erklärte Berling. Wie der Bundesfachausschuss fordert Berling eine einheitliche Vergütung für vergleichbare ambulante und stationäre Leistung nach dem Motto „Gleiches Geld für gleiche Leistung“. © EB/aerzteblatt.de

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