Vermischtes
Jodtabletten für bis zu drei Millionen Haushalte
Montag, 5. Dezember 2016
Düsseldorf – Nordrhein-Westfalen will bei einem Atomunfall bis zu drei Millionen Haushalte mit Jodtabletten versorgen. Dafür wurden zusätzlich zu den bereits eingelagerten neun Millionen weitere 21 Millionen Tabletten geordert. Mit der Aufstockung des Vorrats reagiert das Land auch auf die Diskussion um die Sicherheit des belgischen Atomreaktors Tihange.
Die zusätzlich bestellten Jodtabletten seien in den Regierungsbezirken Köln und Arnsberg bereits ausgeliefert, sagte ein Sprecher des Düsseldorfer Innenministeriums. Auch die Regierungsbezirke Düsseldorf, Münster und Detmold sollen bis Weihnachten versorgt sein. Das Land behalte sich vor, die Kosten von vermutlich 800.000 Euro vom eigentlich zuständigen Bund zurückzufordern, sagte der Sprecher.
Nach Auskunft des Sprechers werden die Tabletten nur im Notfall ausgegeben. Sie sollen dezentral in den Landkreisen gelagert werden. Dies geschehe vermutlich größtenteils in Krankenhausapotheken, die dafür ausgestattet seien.
Bei einem Atomunfall würden die Tabletten dann verteilt, sagte der Sprecher. Im Umkreis von 100 Kilometern um einen Unglücksreaktor würden die Tabletten an alle Menschen unter 45 Jahren ausgegeben, außerhalb dieses Radius nur an schwangere und stillende Frauen sowie Kinder und Jugendliche.
Im 65 Kilometer Luftlinie vom Atomkraftwerk Tihange entfernten Aachen bereiten sich Feuerwehr und Katastrophenschutz darauf vor, die Tabletten bei einem atomaren Unglück schnell verteilen zu können. „Wir sind für den Ernstfall mit mehr als 600.000 Tabletten gut ausgestattet. Sie sind in der Apotheke des Uniklinikums eingelagert“, sagte Stadtsprecher Bernd Büttgens.
Mit der Einnahme der Tabletten werde im Fall eines Atomunfalls eine „Jodblockade“ aufgebaut, erläuterte der Sprecher des Innenministeriums. Die Schilddrüse wird mit nicht radioaktivem Jod gesättigt. Dann könne sie durch ein Unglück freigesetztes radioaktives Jod nicht mehr aufnehmen.
Die Verteilung der Tabletten solle dezentral organisiert werden. Es könne beispielsweise sein, dass pro berechtigtem Haushalt in bekannten Wahllokalen oder in Schulen je ein Blister der Tabletten ausgegeben werde. © dpa/aerzteblatt.de

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