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Politik

Pro Generika kritisiert geplante Rabattverträge für Zytostatika

Montag, 5. Dezember 2016

Berlin – Die Bundesregierung will dem Entwurf des Arzneimittelversorgungs­stärkungs­ge­setzes (AMVSG) zufolge den Krankenkassen künftig erlauben, Ra­batt­ver­träge für Zytos­tatika mit den Herstellerfirmen abzuschließen. Der Pharmaverband Pro Generika warnt nun ein­dring­lich vor diesem Schritt.

Hintergrund der vorgesehenen Gesetzesänderung: Die Regierung plant – nach der Kritik von Apothe­ken und ärztlichen Berufsverbänden – den Krankenkassen zu verbie­ten, die Zytostatikaher­stell­ung für Apotheken auszuschreiben. Apotheker und Ärzte­verbände hatten vor mas­si­ven Auswirkungen auf die Patientenversorgung gewarnt, wenn nur noch wenige Apo­the­ken Zytostatika herstellen dürfen.

Dass es den Krankenkassen stattdessen nun ermöglicht werden soll, Rabattverträge für Zytostatika mit den Herstellerfirmen abzuschließen, lehnt Pro Generika ab. „Die Politik hat ein­fach das Schlachtfeld in das Lager der Phar­­ma­industrie verlegt“, kritisierte Wolfgang Späth, Vor­stands­vorsitzender von Pro Ge­neri­ka, auf einer Veranstaltung des Verbandes am Donnerstag in Berlin.

Die Probleme blieben dadurch jedoch dieselben. „Die Ausschreibung von Rabatt­verträ­gen für Zytostatika wird zu einer Marktverengung in diesem Bereich führen“, prognosti­zier­te Späth. „Denn es wird dann immer weniger Unternehmen geben, die Zytostatika her­stellen.“ Dabei müsse man berücksichtigen, dass die Wiederbeschaffungszeit bei Zy­tostatika bei über einem Jahr liege. Wenn ein Hersteller also aus dem Markt ausscheide, dauere es sehr lange, bis er im Falle von Lieferengpässen wieder Zytostatika produzie­ren könne.

Außerdem gebe es bereits heute das Problem, dass Pharmafirmen in Europa mit Phar­ma­firmen aus anderen Kontinenten im Wettbewerb um die notwendigen Rohstoffe stän­den. „Schon heute haben wir das Problem, die Rohstoffe für Zytostatika in Europa zu be­kommen“, sagte Späth. „Und jetzt geht die Politik hin und schafft noch zusätzliche Markt­verengungen. Gerade für den sensiblen Bereich der Zytostatika halte ich das für fahr­lässig.“ © fos/aerzteblatt.de

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