Politik
Pro Generika kritisiert geplante Rabattverträge für Zytostatika
Montag, 5. Dezember 2016
Berlin – Die Bundesregierung will dem Entwurf des Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetzes (AMVSG) zufolge den Krankenkassen künftig erlauben, Rabattverträge für Zytostatika mit den Herstellerfirmen abzuschließen. Der Pharmaverband Pro Generika warnt nun eindringlich vor diesem Schritt.
Hintergrund der vorgesehenen Gesetzesänderung: Die Regierung plant – nach der Kritik von Apotheken und ärztlichen Berufsverbänden – den Krankenkassen zu verbieten, die Zytostatikaherstellung für Apotheken auszuschreiben. Apotheker und Ärzteverbände hatten vor massiven Auswirkungen auf die Patientenversorgung gewarnt, wenn nur noch wenige Apotheken Zytostatika herstellen dürfen.
Dass es den Krankenkassen stattdessen nun ermöglicht werden soll, Rabattverträge für Zytostatika mit den Herstellerfirmen abzuschließen, lehnt Pro Generika ab. „Die Politik hat einfach das Schlachtfeld in das Lager der Pharmaindustrie verlegt“, kritisierte Wolfgang Späth, Vorstandsvorsitzender von Pro Generika, auf einer Veranstaltung des Verbandes am Donnerstag in Berlin.
Die Probleme blieben dadurch jedoch dieselben. „Die Ausschreibung von Rabattverträgen für Zytostatika wird zu einer Marktverengung in diesem Bereich führen“, prognostizierte Späth. „Denn es wird dann immer weniger Unternehmen geben, die Zytostatika herstellen.“ Dabei müsse man berücksichtigen, dass die Wiederbeschaffungszeit bei Zytostatika bei über einem Jahr liege. Wenn ein Hersteller also aus dem Markt ausscheide, dauere es sehr lange, bis er im Falle von Lieferengpässen wieder Zytostatika produzieren könne.
Außerdem gebe es bereits heute das Problem, dass Pharmafirmen in Europa mit Pharmafirmen aus anderen Kontinenten im Wettbewerb um die notwendigen Rohstoffe ständen. „Schon heute haben wir das Problem, die Rohstoffe für Zytostatika in Europa zu bekommen“, sagte Späth. „Und jetzt geht die Politik hin und schafft noch zusätzliche Marktverengungen. Gerade für den sensiblen Bereich der Zytostatika halte ich das für fahrlässig.“ © fos/aerzteblatt.de

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