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Ärzteschaft

Ärztekammer Baden-Württemberg kritisiert Einschränkungen für die Telemedizin

Montag, 5. Dezember 2016

Stuttgart – Die Landesärztekammer Baden-Württemberg kritisiert jüngste Änderungen im Arzneimittelgesetz. Diese legen fest, dass Arzneimittel online oder telefonisch nicht ver­ord­net werden dürfen, wenn der Arzt den Patienten nicht kennt.

„Erfahrungen im Ausland zeigen, dass es bei der Telemedizin häufig auch um die Verord­­nung von Arzneimitteln geht. Doch das Bundesgesundheitsministerium will genau das ver­bieten lassen“, kritisierte der Kammerpräsident Ulrich Clever auf der Kammerversammlung Ende November. In der Gesetzesbegründung werde ausgeführt, dass die Re­gelung das ärztliche Berufsrecht flankiere, wonach eine ausschließliche Fernbehandlung nicht zulässig sei. „Ganz offenbar war dem Gesetzgeber unsere Neuregelung der ärztli­chen Berufsordnung gänzlich unbekannt“, sagte Clever.

Berufsordnung
In der Muster-Berufsordnung heißt es im Paragraf 7 Absatz 4: „Ärztinnen und Ärzte dür­fen individuelle ärztliche Behandlung, insbesondere auch Beratung, nicht aus­schließlich über Print- und Kommunikationsmedien durchführen. Auch bei telemedi­zinischen Verfah­ren ist zu gewährleisten, dass eine Ärztin oder ein Arzt die Patientin oder den Patienten unmittelbar behandelt.“

Aber im vergangenen Sommer hatte der Ausschuss Berufsordnung der Landesärzte­kammer eine Öffnung der Berufsordnung angeregt und die Vertreterversammlung hatte einer entsprechenden Ergänzung zugestimmt. Seither heißt es in der Berufsordnung des Bundeslandes zusätzlich: „Modellprojekte, insbesondere zur Forschung, in denen ärztli­che Behandlungen ausschließlich über Kommunikationsnetze durchgeführt werden, be­dürfen der Genehmigung durch die Landesärztekammer und sind zu evaluieren.“

Modellprojekte gefährdet
Diese Modellprojekte sieht die Kammer jetzt gefährdet. Sie hat daher die Landes­regie­rung gebeten, im Bundesrat darauf hinzuwirken, dass der Paragraf 48 des Arzneimittel­gesetzes zur Fern-Verordnung von Arzneimitteln modifiziert wird, sodass Modell­versu­che zur Fernbehandlung werden – der Bundestag hat der Neufassung des Arzneimittel­geset­zes bereits zugestimmt.

„Sollte der entsprechende Paragraf in der Länderkammer nicht mehr geändert werden, so wird sich die Bundespolitik vorwerfen lassen müssen, innovative Projekte, die eine Ver­besserung der medizinischen Versorgung zum Ziel haben, ohne Not auszubremsen“, kritisierte Clever. © hil/aerzteblatt.de

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