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Politik

Antibiotika­resistenzen: Innovationsfonds fördert Projekt von Ärzten und Kassen

Montag, 5. Dezember 2016

/dpa

Berlin – Der Innovationsfonds des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) fördert ein weiteres Projekt zum Thema Antibiotikaresistenz, das Krankenkassen und Ärzte gemein­sam eingereicht haben. Das Projekt mit dem Namen „Antibiotika-Resistenz-Entwicklung nachhaltig abwenden“ (Arena) wird getragen von der AOK Bayern, der AOK Rheinland/ Ham­burg, der KV Bayerns, der Agentur deutscher Arztnetze sowie über 400 Arztpraxen aus 14 Arztnetzen aus Bayern und Nordrhein-Westfalen mit rund 74.000 eingeschriebe­nen AOK-Versicherten. Die Organisation sowie die wissenschaftliche Begleitung hat das AQUA-Institut übernommen.

Das Projekt sieht bei vorab festgelegten Diagnosen der Atemwege und der Harnwege, bei denen in der Regel kein Antibiotikum notwendig ist, Patienteninformationen vor. Die­se sollen verdeutlichen, dass eine nicht erfolgte Antibiotikagabe keine schlechtere, son­dern im individuellen Fall die richtige Behandlung ist. Die beteiligten Netzärzte treffen sich im Rahmen des Projektes in Qualitätszirkeln, an denen sich auch Mitarbeiter von Krankenhäusern, Apotheken, Pflegediensten und andere beteiligen.

„Wir erwarten, dass die Ergebnisse aus dem Projekt einen starken Impuls für einen ver­nünftigen Umgang mit Antibiotika setzen werden und sich die Patientenversorgung da­durch langfristig spürbar verbessern kann“, sagte Joachim Szecsenyi, Geschäftsführer des AQUA-Instituts. „Es ist für die beteiligten Netze ein Kernanliegen, die Antibiotika­resis­tenzstrategie der Bundesregierung in der vernetzten Versorgung vor Ort voranzutreiben und die weltweite Ausbreitung von Resistenzen zu stoppen“, sagte Veit Wambach, Vor­standsvorsitzender der Agentur deutscher Arztnetze.

Bereits vorher hatte die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) bekannt gegeben, dass der Innovationsfonds ein gemeinsames Projekt von KBV und dem Verband der Ersatzkassen (vdek) zum Thema Antibiotikaresistenzen fördert.

Der Innovationsfonds stellt in den Jahren 2016 bis 2019 je 300 Millionen Euro für inno­vative sektorenübergreifende Versorgungsformen und die Versorgungsforschung zur Ver­fügung. Eine Hälfte der Kosten tragen die Krankenkassen, die andere Hälfte wird aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds finanziert. © hil/aerzteblatt.de

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