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Politik

Transplantations­medizin: Prüfungskommission erkennt Wende

Dienstag, 6. Dezember 2016

/dpa

Berlin – Bis auf eine Ausnahme arbeiteten die deutschen Transplantationszentren in den Jahren 2013 bis 2015, also nach den 2012 erfolgten gesetzlichen Änderungen in der Transplantationsmedizin, richtlinienkonform und korrekt. Zu dieser Einschätzung kommen die Prüfungskommission und die Überwachungskommission (PÜK) in gemeinsamer Trä­gerschaft von Bundesärztekammer, Deutscher Krankenhaus­gesellschaft und GKV-Spit­zen­verband. Sie stellten heute in Berlin den Zwischenstand ihrer Prüfungen der Trans­plan­tationszentren aus den Jahren 2013 bis 2015 vor. „Die Ergebnisse lassen erkennen, dass inzwischen eine Wende eingetreten ist“, betonte die Vorsitzende der Prüfungskom­mis­­­­si­on, Anne-Gret Rinder, bei der Präsentation des aktuellen Jahresberichts.

Die PÜK prüft in 3-Jahres-Abständen alle Transplantationsprogramme. In der vergange­nen Prüfperiode wurden die Transplantationen der Jahre 2010 bis 2012 geprüft, also der Zeitraum vor den Skandalen in der Transplantationsmedizin und den gesetzlichen Ände­run­gen. Begonnen hat nun eine Prüfperiode, die die Jahre 2013 bis 2015 betrachtet und die im Jahr 2018 zum Abschluss gebracht werden soll. „Im Prüfzeitraum 2015/2016 ha­ben wir 14 Transplantationsprogramme vor Ort und 17 Transplantations­programme im schriftlichen Verfahren geprüft“, erläuterte Rinder.

Dabei hätten sich im Bereich der Nierentransplantationen keine Anhaltspunkte für systematische Richtlinienverstöße oder Manipulationen ergeben. Es seien lediglich vereinzelte Dokumentationsfehler festgestellt worden. Bei den Pankreas– und kombinierten Nieren-Pankreastransplantationen hätten die Kommissionen keine Auffälligkeiten festgestellt. „Auch die bereits abgeschlossenen Prüfungen eines Herz- und eines Lebertransplantationsprogramms hätten gezeigt, dass hier ordnungsgemäß und korrekt gearbeitet wurde.“

„Hingegen wurden bei der Prüfung eines Lungentransplantationsprogramms systemati­sche Richtlinienverstöße und Manipulationen festgestellt. Hierbei handelt es sich um das Universitätsklinikum Jena“, erklärte die Vorsitzende der Prüfungskommission. In diesem Zentrum wurden bei den Anträgen zur dringlichen Transplantation (HU-Anträge) gegen­über Eurotransplant erneut falsche Angaben gemacht, die die Patienten kränker erschei­nen ließen, als sie tatsächlich waren. „Diese Angaben erfolgten überwiegend im Zusam­men­hang mit den zusätzlichen Sauerstoffgaben, die die Patienten benötigten“, erläuterte Rinder. Diese Ver­stöße hätten allerdings bereits im Sommer 2014 ihr Ende gefunden, sodass die Kom­mis­­sionen davon ausgehe, dass in Zukunft korrekt gearbeitet werde.

Der medizinische Vorstand der Klinik, Jens Maschmann, erklärte heute, finanzielle An­reize könnten ausgeschlossen werden. Es müsse davon ausgegangen werden, „dass ein Grund auch darin lag, den betreuten, sehr schwer erkrankten Patienten helfen zu wollen, ohne dass damit der festgestellte Sachverhalt gerechtfertigt werden kann“.

Abgeschlossen haben die Kommissionen in diesem Jahr zudem noch zwei ausstehende Prüfungen von Lungentransplantationsprogrammen aus dem Zeitraum 2010 bis 2012. Bei diesen nachgängigen Prüfungen seien am Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf und am Universitätsklinikum Leipzig systematische Manipulationen und Auffälligkeiten fest­gestellt worden.

„Im Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf wurden an Eurotransplant teilweise auf­fal­lend niedrige Sauerstoffsättigungen und Sauerstoffpartialdrücke gemeldet, die das Bild eines schwer kranken Menschen zeigten“, berichtete Rinder. Auch die wenigen doku­men­tierten ärztlichen Behandlungs- und Überwachungsmaßnahmen hätten nicht dem Bild eines schwerkranken Patienten entsprochen.

„In einzelnen Fällen konnten außer­dem die gegenüber Eurotransplant gemeldeten und ebenfalls allokationsrelevanten Sauerstoffflussraten nicht ausreichend belegt werden“, so die Kommissionsvorsitzende. Als besonders schwerwiegend sei der Umstand zu werten, dass in erheblichem Umfang die notwendigen schriftlichen Originalunterlagen (Befunde der Blutgasanalysen und die Kurvenblätter) nicht vollständig vorgelegt werden konnten.

Im Herzzentrum Leipzig seien Unregelmäßigkeiten gefunden worden, die ebenfalls dazu führten, dass der Krankheitszustand des Patienten gegenüber Eurotransplant schlechter dargestellt wurde als er tatsächlich war. So konnte in diversen Fällen die Höhe des ge­gen­über Eurotransplant gemeldeten kontinuierlichen Sauerstoffbedarfs des Patienten durch die Krankenakten nicht bestätigt werden.

Für den aktuellen Prüfzeitraum (2013 bis 2015) betonte Hans Lippert, Vorsitzender der Überwachungskommission, dass die Prüfungen zu einem Umdenken in den meisten Trans­plantationszentren geführt hätten. Dieser Prozess müsse jetzt konstruktiv genutzt werden, um noch verbliebene Struktur-, Qualifikations- und Qualitätssicherungsdefizite zu beheben. Die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) als Koordinierungsstelle und die Stiftung Eurotransplant (ET) als Vermittlungsstelle seien sehr gut aufgestellt und arbeiteten ohne Beanstandungen, so Lippert.

Bedeutsam sind die aktuellen Prüfergebnisse auch für die Richtlinienarbeit der Ständi­gen Kommission Organtransplantation. Diese überarbeite derzeit alle Richtlinien zur Or­gantransplantation nach §16 Transplantationsgesetz, berichtete Hans Lilie, Vorsitzender der Ständigen Kommission Organtransplantation der Bundesärztekammer. Dieser Pro­zess soll Ende 2017 abgeschlossen sein. © ER/aerzteblatt.de

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