Ärzteschaft
KV Hamburg wehrt sich gegen Eingriff in die Selbstverwaltung
Dienstag, 6. Dezember 2016
Hamburg – Deutliche Kritik am sogenannten Selbstverwaltungsstärkungsgesetz hat die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Hamburg geübt. „Dieses Gesetz schwächt die Selbstverwaltung, statt sie zu stärken“, sagte der Vorsitzende der Vertreterversammlung (VV), Dirk Heinrich. Mit dem Gesetz würden die Gesundheitsbehörden zunehmend zu Fachaufsichten der Selbstverwaltung. Bislang seien sie lediglich Rechtsaufsichten. Dieser Wandel gehe einher mit inhaltlicher Einmischung, Überregulierung und erweitere Prüfungs- und Mitteilungspflichten, so die Kritik der Delegierten. In einer Resolution forderten sie den Gesetzgeber einstimmig auf, das Gesetz nicht zu verabschieden.
Das Bundeskabinett hatte der Reform am 16. November zugestimmt. „Mit dem heute beschlossenen Gesetzentwurf sorgen wir dafür, dass die Spitzenorganisationen der Selbstverwaltung künftig noch besser ihrer großen Verantwortung nachkommen können und vor Selbstblockaden geschützt sind“, sagte Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) dazu. Schon im Januar 2017 könnten Bundestag und Bundesrat das Gesetz beschließen.
Scharfe Kritik kam auch von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und dem Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). „Das Prinzip einer eigenverantwortlichen fachlichen Organisation der ambulanten Versorgung wird ausgehöhlt zugunsten einer kleinteiligen Steuerung“, erklärte der KBV-Chef Andreas Gassen. Der GKV-Spitzenverband sieht für das Gesetz „weder einen rechtlichen, noch inhaltlichen Grund“. © hil/aerzteblatt.de

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