Ärzteschaft
Neuauflage der Patientenleitlinie Depression erschienen
Mittwoch, 7. Dezember 2016
Berlin – Eine Neuauflage der Patientenleitlinie „Unipolare Depression“ hat das Ärztliche Zentrum für Qualität in der Medizin (ÄZQ) vorgestellt. Die Patientenleitlinie basiert auf der kombinierten S3-Leitlinie/Nationalen VersorgungsLeitlinie „Unipolare Depression“.
Nach der Aktualisierung dieser wissenschaftlichen Leitlinie haben ÄZQ und Fachgesellschaften jetzt auch die Patientenleitlinie überarbeitet. Sie übersetzt die aktuellen Empfehlungen der Expertengruppe in eine allgemeinverständliche Sprache. So bietet sie Menschen mit Depressionen und deren Angehörige wichtige Informationen zum Umgang mit der Krankheit und Unterstützung beim Gespräch mit dem Arzt oder Psychotherapeuten.
„Die Patientenleitlinie kann Sie durch eine Erkrankungsphase begleiten oder ein erster Schritt sein, sich mit der Krankheit auseinanderzusetzen. Das ärztliche oder psychotherapeutische Gespräch kann sie aber nicht ersetzen“, schreiben die Autoren in der Einführung. Die Patientenleitlinie gilt nicht für Kinder und Jugendliche und widmet sich auch nicht der bipolaren Erkrankung.
Depressionen gehören zu den häufigen Erkrankungen. Allein in Deutschland sind innerhalb eines Jahres rund 6,2 Millionen Menschen betroffen. Trotzdem werden depressive Erkrankungen oft nicht festgestellt, weil Betroffene keine fachliche Hilfe suchen oder die Krankheit nicht erkannt wird. Zu den Neuerungen der Patientenleitlinie gehört daher ein Kapitel über leicht zugängliche Behandlungsangebote.
Auf der Grundlage der ausführlichen Patientenleitlinie hat das ÄZQ zusätzlich eine Kurzinformation für Patienten erarbeitet.
Die wissenschaftliche Leitlinie „Unipolare Depression“ hat die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN) als S3-Leitlinie initiiert und koordiniert. Sie wird gemeinsam von der Bundesärztekammer, der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften als kombinierte S3-Leitlinie/Nationale Versorgungsleitlinie herausgegeben. © hil/aerzteblatt.de

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