Politik
Projekt für besseres Entlassmanagement gefördert
Donnerstag, 8. Dezember 2016
Berlin – Ein neues Projekt „Entlassmanagement“ des AQUA Instituts, des Deutschen Krankenhausinstituts und des Dachverbandes der Betriebskrankenkassen (BKK) soll Versorgungslücken zwischen stationärer und ambulanter Behandlung schließen. Der Innovationsfonds wird das Vorhaben mit rund 748.000 Euro fördern. Das Projekt gehört zu den 62 geförderten Projekten zur Versorgungsforschung. Bislang hat der G-BA diese noch nicht offiziell bekannt gegeben.
„Ziel ist die Verbesserung der sektorenübergreifenden Versorgung von Patienten mit erhöhtem nachstationären Versorgungsbedarf“, sagte Franz Knieps, Vorstand des BKK Dachverbandes. Instrumente dafür sollen laut Knieps ein „standardisierter Datenaustausch“ und „direkte Kommunikation zwischen Krankenhäusern, Kostenträgern und nachsorgenden Leistungserbringern“ sein.
Das Besondere an dem Modell ist aber nicht nur die bessere Kommunikation aller an der Versorgung beteiligten Ärzte und übrigen Gesundheitsdienstleistern. Vielmehr soll in dem Projekt ein Vorhersagemodell erprobt werden, dass auf Patienteninformationen und Routinedaten der Krankenkassen zurückgreift. Daraus soll der poststationäre Behandlungsbedarf nach einem Krankenhausaufenthalt automatisch eingeschätzt und entsprechende Maßnahmen eingeleitet werden.
„Damit unterstützt das Prognosemodell gezielt das Entlass- und Fallmanagement von Krankenhäusern und Krankenkassen“, hoffen die Projektteilnehmer. Beginnen wollen sie damit im Frühjahr 2017. Schon zur Jahresmitte 2018 sollen erste Projektergebnisse vorliegen.
zum Thema
- Innovationsfonds: Seite des G-BA
- Deutsches Ärzteblatt: Überblick über alle Projekte des Innovationsfonds
aerzteblatt.de
Schnittstellenprobleme bei der Entlassung von Patienten aus dem Krankenhaus hat auch der Gesetzgeber im Fokus. Laut dem sogenannten Versorgungsstärkungsgesetz müssen Kliniken in einem Entlassplan die medizinisch unmittelbar erforderlichen Anschlussleistungen festlegen. Details dazu sollten die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung und die Deutsche Krankenhausgesellschaft festlegen.
Die Detailregelungen kamen aber erst nach einem Schiedsspruch im Herbst 2016 zustande. Sie sehen neben Entlassbrief und Medikationsplan vor, dass die Kliniken auf allen Verordnungen eine sogenannte lebenslange Arztnummer sowie eine Betriebsstättennummer (BSNR) angeben. Die Regelung soll ab Juli 2017 gelten.
© hil/aerzteblatt.de

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