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Politik

Siemens-BKK will mehr Transparenz bei Beschwerden

Donnerstag, 8. Dezember 2016

Berlin – Die Siemens-Betriebskrankenkasse (SBK) will für mehr Transparenz bei Kunden­­klagen über Leistungen sorgen. Deshalb will sie als erste Krankenkasse künftig Zahlen über Kundenbeschwerden, Widersprüche und Sozialgerichtsverfahren veröffentlichen. Die meisten Streitigkeiten mit Versicherten gab es diesen Daten zufolge bei Heilmitteln. Insbesondere schlechte Windeln für Patienten mit Blasenschwäche hatten zuletzt bun­des­weit den Unmut von Patienten hervorgerufen.

Die SBK forderte nun alle Krankenkassen auf, diese Zahlen ebenfalls zu veröffentlichen und damit für mehr Transparenz für die Versicherten zu sorgen. Der Verband der Priva­ten Krankenversicherung (PKV) gibt solche Zahlen über Beschwerden der Versicherten schon heute regelmäßig bekannt. Hätte der Vorstoß der SBK Erfolg, könnte man in den Zahlen eine Aussage über die Wettbewerbsfähigkeit der einzelnen Kassen sehen. „Über negatives Kundenfeedback spricht niemand gerne“, sagte der SBK-Vorstandsvorsitz­en­de Hans Unterhuber. Zahlen zur Kundenzufriedenheit seien aber wettbewerbsrelevant und gäben Auskunft über die Qualität einer Krankenkasse.

Nach der Statistik der SBK gingen im vergangenen Jahr 4.150 Beschwerden von Kunden ein, 2016 sind es bislang knapp 4.000. Bei einer Versichertenzahl von gut einer Million be­deute das eine Beschwerdequote von 0,37 bis 0,40 Prozent.

2015 gab es zudem 660 Widersprüche – 542 im Bereich der Kranken- und und 118 im Bereich der Pflegeversicherung. Ein Widerspruch ist ein Rechtsbehelf, mit dem sich Ver­sicherte gegen Entscheidungen ihrer Krankenkasse wehren können. Alle Kassen sind verpflichtet, Anzahl und Bearbeitung der gegen sie eingereichten Widersprüche zu er­fassen und einmal jährlich zu melden.

Ein kasseninterner Ausschuss mit jeweils drei Vertretern der Arbeitgeber- und Ver­sicher­tenseite entscheidet über diese Widersprüche der Versicherten. Kunden, die einen Wi­der­spruchsbescheid nicht akzeptieren, können vor das Sozialgericht ziehen. 2015 nutz­ten 175 SBK-Versicherte diese Möglichkeit. Zusammen mit anhängigen Verfahren gab es demnach 213 Entscheidungen, 75 Prozent zugunsten der SBK und 12 Prozent zuguns­ten der Versicherten. Weitere 12 Prozent der Verfahren endeten mit einem Vergleich. © dpa/aerzteblatt.de

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