Politik
Notfalldienst: Drei neue Zuschläge vereinbart
Donnerstag, 8. Dezember 2016
Berlin – Einen Tag nach dem Beschluss des Erweiterten Bewertungsausschusses zur künftigen Honorarstruktur des ambulanten Notfalldienstes gehen die Meinungen über die Ergebnisse der Verhandlungen zwischen Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV), GKV-Spitzenverband und Deutscher Krankenhausgesellschaft (DKG) auseinander.
So heißt es in einer Pressemitteilung der DKG, das Ergebnis werde dem gesetzgeberischen Auftrag „in keinster Weise gerecht“. Der GKV-Spitzenverband argumentiert auf Anfrage des Deutschen Ärzteblattes allerdings, dass der Auftrag des Gesetzgebers nicht das Ziel gehabt hätte, zusätzliches Geld für Notfallambulanzen bereitzustellen. „Vielmehr sollte es organisatorische Änderungen und eine finanzielle Umschichtung geben. In diesem Sinn sehen wir die Entscheidung gestern als zielführend und gut an“, erklärte eine Sprecherin des GKV-Spitzenverbandes.
Die KBV erklärte, dass der Gesetzgeber im Krankenhausstrukturgesetz der Selbstverwaltung aufgegeben habe, die „ärztlichen Notfallleistungen im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) nach dem Schweregrad der Fälle zu differenzieren.“
Nach den ersten Darstellungen haben die drei Parteien unter Moderation des Vorsitzenden des Erweiterten Bewertungsausschusses, Jürgen Wasem, für die Notfallversorgung drei neue Zuschläge und Pauschalen vereinbart.
So gibt es einen Zuschlag für den Schweregrad der Erkrankung: Zum Beispiel für schwerwiegende Diagnosen wie Schädel-Hirn-Trauma, Frakturen oder Pneumonien. Eine entsprechende Liste der Behandlungsdiagnose wurde auf Basis der bundesweiten Abrechnungsdaten ambulanter Notfälle erstellt, teilte die KBV mit. Außerdem könnten so notwendige Röntgen- oder CT-Untersuchungen im EBM besser dargestellt werden. Die beiden Schweregradzuschläge zu jeder Uhrzeit gezahlt.
Die DKG erklärte, dass die vereinbarten Zuschläge für schwere Diagnosen „ins Leere laufen, weil solche Patienten in der Regel stationär aufgenommen werden müssen und nicht über das ambulante Notfallvergütungssystem finanziert werden.“
Dieser Aussage widerspricht der GKV-Spitzenverband: „Der GKV-Spitzenverband geht von einer relevanten Patientenzahl aus, die diesen Zuschlag erhalten wird“, sagte eine Sprecherin. Von KBV-Chef Andreas Gassen heißt es dazu: „Mit den Zuschlägen können sowohl im ärztlichen Bereitschaftsdienst als auch in den Notaufnahmen jene Fälle, die aufgrund der Erkrankung mehr Zeit und personalintensive Behandlung erfordern, besser vergütet werden.“
Festgelegt wurde auch ein Zuschlag für einen erhöhten Aufwand in der Kommunikation, zum Beispiel bei Säuglingen und Kleinkindern oder bei Menschen mit Demenz. Diese Zuschläge sind, nach Darstellung des GKV-Spitzenverbandes, in zwei Stufen gestaffelt – zu Praxisöffnungszeiten beträgt der Zuschlag 13,48 Euro, außerhalb der Öffnungszeiten zwischen 19 und 7 Uhr 20,53 Euro. Bei Kindern beträgt er 9,48 Euro außerhalb der Praxisöffnungszeiten. Die KBV schreibt, dass diese Zuschläge nur nachts sowie ganztägig an Wochenenden und Feiertagen gezahlt werden.
Ein weiterer Zuschlag von 4,74 Euro wurde für die neue Abklärungspauschale vereinbart. Damit wird es Krankenhäusern nach Darstellung des GKV-Spitzenverbandes erstmals ermöglicht, die „Behandlungsbedarfsabklärung“ abzurechnen. Dies würde einer Triage entsprechen, die nach Vorschlägen der KBV gemeinsam von Niedergelassenen und Klinikärzten durchgeführt werden könnte. KBV-Chef Gassen erklärte, dass diese Pauschale den Kliniken eine Entlastung bringen werde. „Die Kolleginnen und Kollegen in den Kliniken werden dadurch mehr Zeit für echte Notfälle bekommen.“
DKG-Hauptgeschäftsführer Georg Baum hat den Finanzbedarf für die Registrierung und ärztliche Abklärung mit 13,37 Euro beziffert. Mit dem jetzt ausgehandelten Betrag sei nur eine „ärztliche Kontaktzeit von zwei Minuten“ möglich, so Baum. „Eine derart diskreditierende Bewertung ärztlicher Leistung löst bei uns blankes Entsetzen aus. Zwei-Minuten-Medizin als Vorgabe in einer Gebührenordnung ist patientenfeindlich“, so Baum in einer Mitteilung.
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Der DKG-Hauptgeschäftsführer hat nach dem Beschluss die Gesundheitspolitiker aufgefordert, den Krankenhäusern zu helfen: „Der Gesetzgeber muss eingreifen und über gesetzliche Regelungen sicherstellen, dass KBV und GKV-SV nicht länger die Vergütungsbedingungen für Krankenhausleistungen, die die Patienten aus ihren Nöten in Anspruch nehmen, beliebig und losgelöst von realistischen Kosteneinschätzungen festlegen können.“
KBV-Chef Gassen entgegnete in einem ersten Statement: „Mit der Entscheidung im Erweiterten Bewertungsausschuss haben KBV, GKV-Spitzenverband und die neutralen Schlichter eine guten Entscheidung für die Patienten getroffen. Es ist schade, dass die DKG ihren ideologischen Graben an dieser Stelle nicht aufgibt.“
Die am Mittwoch getroffenen Regelungen gelten ab April 2017. Im Vorfeld der Entscheidung im Erweiterten Bewertungsausschuss hatte die KBV ein Gutachten vorgelegt, dass die Forderungen der DKG nach 120 Euro pro Notfall deutlich wiederlegten. Das KBV-Gutachten kommt auf einen Finanzierungsbedarf von 70,60 bis 93 Euro je Fall.
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