Politik
Apotheker machen gegen internationale Versandhändler mobil
Freitag, 9. Dezember 2016
Berlin – Die deutschen Apotheker haben sich mächtig über das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Preisbindung von rezeptpflichtigen Arzneien geärgert. Jetzt wollen sie die Patienten in Stellung bringen. Mit einer massiven Unterschriftenkampagne will der Apothekerverband ABDA gegen angebliche Vergünstigungen für internationale Versandhändler mobilmachen. „Aktuelle Entscheidungen der EU machen es ausländischen Konzernen noch einfacher, sich an unserem Gesundheitssystem zu bereichern“, heißt es in einem Aufruf, der noch vor Weihnachten an die mehr als 20.000 Apotheken verschickt werden soll.
In dem Aufruf, der mit einer Unterschriftenliste in den Apotheken ausgelegt werden soll, wird weiter beklagt: „Internationale Versandhändler wollen die Rosinen aus unserem System picken, ohne einen wesentlichen Beitrag für Sie, die Patienten, zu leisten. Dies gefährdet Ihre Apotheke vor Ort.“ Als Konsequenz drohe unter anderem die Einstellung der Nacht- und Feiertagsdienste in Notfällen.
Beigelegt ist für Apothekenleiter eine Erläuterung, die auf den Auslöser der Kampagne in den Apotheken hinweist. Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) schränkt die Preisbindung für rezeptpflichtige Medikamente den grenzüberschreitenden freien Warenverkehr ein und verstößt damit gegen EU-Recht. Nach dem Urteil vom Oktober können künftig Versandapotheken mit Sitz im EU-Ausland zum Ärger der hier ansässigen Apotheken die deutsche Preisbindung unterlaufen.
Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) hob hervor, dass Online-Apotheken seit Jahren die traditionellen Apotheken bei der Medikamentenversorgung der Menschen ergänzten. „Gerade der Versandhandel kann dazu beitragen, dass die Versorgung von Patienten, die bereits heute im ländlichen Raum längere Anfahrtswege zu niedergelassenen Apotheken haben, verbessert wird“, sagte der Sprecher des GKV-Spitzenverbandes, Florian Lanz, heute auf Anfrage.
Zur Arzneimittelversorgung sollten alle Vertriebswege, die eine sichere Versorgung garantieren, genutzt werden – ob Pick-up-Stellen, Versandhandel oder die traditionelle Apotheke an der Ecke. „Wir sehen in der Entscheidung des EuGH auch einen Impuls in Richtung der Apothekerverbände, die Zukunft in den Blick zu nehmen“, fügte Lanz hinzu.
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Deutsches Ärzteblatt print
- Arzneimittel: Grüne sehen Versandverbot kritisch
- Verschreibungspflichtige Arzneimittel: Bundesrat für Versandhandelsverbot
- Verschreibungspflichtige Arzneimittel: Gröhe will Versandhandel verbieten
- Urteil: EuGH kippt Preisbindung für verschreibungspflichtige Medikamente
aerzteblatt.de
Die Mitgliederversammlung der ABDA der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände – begrüßte dagegen in einer Resolution vom Mittwoch, dass Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) und der Bundesrat den Versandhandel mit Arzneimitteln auf nicht verschreibungspflichtige Produkte beschränken wollen. „Allein diese Maßnahme stellt gegenwärtig die richtige und zeitnah wirksame gesetzgeberische Reaktion auf die nicht nachvollziehbare Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 19. Oktober 2016 dar“, hieß es. Grüne und SPD hatten sich allerdings mehrfach skeptisch über das Vorhaben von Union und Bundesrat geäußert.
Im Text über den Unterschriftenlisten der ABDA, die noch vor Weihnachten in allen Apotheken ausliegen sollen, wird nicht auf das EuGH-Urteil eingegangen. Die ABDA wandte sich jedoch gegen den Eindruck, anti-europäische Vorbehalte zu schüren. Der gerade wiedergewählte ABDA-Präsident Friedemann Schmidt räumte laut Apotheke adhoc aber ein: „Wir wissen, dass dies missverstanden werden kann.“ Man stelle aber in der EU eine allgemeine Tendenz zu Entscheidungen gegen nationale Hoheiten fest, hieß es nach Darstellung der Zeitschrift bei der ABDA.
© dpa/aerzteblatt.de

Versandhandel pro
Wie immer greift man zu einem harten Mittel. Dem Verbot. Doch auch das dürfte wahrscheinlich vor dem EuGH keinen Bestand haben. Suchen Sie einen Mittelweg. Versandhandel ja, doch unter bestimmten Bedingungen.
Ich bin auch nicht überzeugt, dass wir in einer Straße von 600 m gleich 4 Apotheken benötigen, die mittlerweile Kosmetikgeschäften u.ä. ähneln.
Ein Patient

Nur ein Teil der Wahrheit...
Weiterhin wird nicht darauf eingegangen, dass ausländische Apotheken mit großen Rabatten RX-Medikamente einkaufen dürfen, während dieser für die deutschen Apotheken auf 3% begrenzt ist und in Deutschland gar keine "Luft" mehr im System ist, um irgendwas abzugeben. Abgesehen von der geringeren MWST in Holland haben die Versender damit schon immer Vorteile uns gegenüber gehabt. Umso skandalöser ist dieses absurd begründete Urteil, dass hier ein Nachteil ausgeglichen werden müsse und damit wird nicht weniger als die Arzneimittelpreisverordnung in Frage gestellt. Bricht diese zusammen, verschwinden auch mind. 5MRD € Einsparungen für die GKV, die deutsche Apotheken kostenlos (!) durch Rabattverträge erwirtschaften. Ohne feste AmPreisVO fallen viele Kostendämpfungs- und Steuerungsinstrumente aus, weil es keinen "Basispreis" mehr gibt, auf den Rabatte berechnet werden können. Vor diesem Hintergrund erscheint es auch ziemlich "kurzsichtig" vom Spitzenverband der GKV, dieses Problem nicht sehen zu wollen und in die EUGH-Kerbe zu hauen. Noch erstaunlicher ist es, dass gerade dieser Verband bei jeder Einsparmöglichkeit doch ruft, jeder noch so kleine aber mögliche Rabatt gehört der Krankenkasse(!). Und hier soll es auf einmal okay sein, wenn Patienten sich durch Boni auf Zuzahlen am System und damit Kosten anderer bereichern? Seit wann ist es legal, eine Zuzahlungsquittung über 10€ zu erhalten, wenn man nur 3€ bezahlt hat? Man die Belastungsgrenze zur Befreiung erreicht hat, ohne die Summe wirklich bezahlt zu haben? Das Alles soll auf einmal okay und toll sein und "der Zukunft zugewandt"? Das ist maximal zum Kopf schütteln und eigentlich Betrug.
Man kann es nur noch mal betonen, würde der EUGH hier nicht die Rosinenpickerei der Hollandversender erlauben und damit die Basisifinanzierung der deutsche Apotheke zerstören, würde es diese Forderung nach dem RX-Versandverbot gar nicht geben. Eine Apotheke vor Ort, gerade auf dem Land, kann eine Versandapotheke niemals ersetzen. Kein Versand verkauft ein Nasenspray und eine Packung Paracetamol wenn es akut ist und das auch mit dem Lieferdienst bis ans Bett, wenn es sein muß. Aber der Politik wird nicht viel anderes übrig bleiben, wenn das gesamte Finanzierungssystem der GKV nicht zusammen brechen soll. Schuld daran ist die fortschreitende Gier der kapitalgetriebenen Systeme, die hinter dem Urteil stehen und nicht die deutsche Apotheke, die nunmehr seit 15 Jahren auf eine echte Anpassung der ProPackung-Vergütung wartet und deren damals festgelegte Vergütung inzwischen 20% an Wert alleine durch Inflation verloren hat, gepaart mit jährlich steigenden Kosten. Das es nach 30 Jahren eine Anpassung der BTM-Gebühr gibt, ist dem Spitzenverband schon wieder "zu viel". Mehr braucht man zu diesen Leuten nicht zu sagen...

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