Ärzteschaft
„Migranten unbürokratischen Zugang zu Gesundheitsleistungen ermöglichen“
Freitag, 9. Dezember 2016
Berlin – Geflüchtete müssen unabhängig von ihrem aufenthaltsrechtlichen Status den Zugang zu einer bedarfsgerechten Gesundheitsversorgung erhalten. Das hat Ulrich Clever, Menschenrechtsbeauftragter der Bundesärztekammer (BÄK) und Präsident der Landesärztekammer Baden-Württemberg, anlässlich des morgigen Tages der Menschenrechte gefordert.
„Für uns Ärzte ist es bedeutungslos, woher ein Mensch kommt. Wir behandeln alle Menschen gleich. Das gilt gleichermaßen für Versicherte, Obdachlose und auch Migranten“, erklärte Clever. Es könne nicht sein, dass Menschen in Deutschland aus Angst vor Abschiebung oder wegen eines fehlenden Versicherungsschutzes gar nicht oder erst sehr spät einen Arzt aufsuchten. Krankheiten könnten sich verschlimmern oder sogar chronisch werden.
Clever zufolge ist die bundesweite Einführung einer Gesundheitskarte für alle Geflüchteten notwendig. Er verlangt, dass die die Einschränkungen des Asylbewerberleistungsgesetzes, nach denen bei Geflüchteten nur akute Erkrankungen, nicht aber chronische Beschwerden behandelt werden dürfen, aufgehoben werden.
Clever verwies in diesem Zusammenhang auf den Sozialpakt der Vereinten Nationen. Darin wird das Recht für jeden Menschen auf ein für ihn erreichbares Höchstmaß an körperlicher und geistiger Gesundheit festgehalten.
Mit Blick auf die humanitäre Katastrophe in den syrischen Bürgerkriegsgebieten unterstütze Clever die Forderung des Weltärztebundes nach einem sofortigen Waffenstillstand in Aleppo. Der Weltärztebund (WMA) hatte das rücksichtslose Vorgehen gegenüber der Zivilbevölkerung, den Ärzten und deren Helfern in Aleppo scharf kritisiert.
Die systematische Zerstörung der Stadt und der Gesundheitseinrichtungen stellten eine humanitäre Katastrophe dar. Der Weltärztebund verwies auf die moralische und ethische Verantwortung zu helfen. Seit 2011 sind laut WMA 270 Gesundheitseinrichtungen in Syrien zerstört und 760 medizinische Helfer getötet worden.
© EB/aerzteblatt.de

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