Vermischtes
Hebammenwesen ist immaterielles Kulturerbe Deutschlands
Freitag, 9. Dezember 2016
Bonn – Die Deutsche Unesco-Kommission hat heute das Hebammenwesen in das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes aufgenommen. Das Verzeichnis will die Vielfalt kultureller Ausdrucksformen in und aus Deutschland sichtbar machen und ihre historische und aktuelle Bedeutung würdigen.
Die Kommission begründete den Schritt damit, dass die deutsche Hebammenkunde auf einem, über Jahrhunderte erworbenen, breiten Wissen fußt, verschiedene Kulturtechniken vereint sowie einen hohen sozialen und kulturelle Wert hat.
Der Deutsche Hebammenverband (DHV) begrüßte die Entscheidung: „Die Hebammenkunst ist ein unschätzbares und in unseren Augen auch schützenswertes Gut“, unterstrich Verbandspräsidentin Martina Klenk.
Der Beruf der Hebamme hat sich im Laufe der Zeit zunehmend professionalisiert und strebt aktuell die Akademisierung an. Inzwischen lernen Hebammen in Deutschland ihren Beruf nicht nur an einer von 58 Hebammenschulen, sondern auch an vier primärqualifizierenden Hochschulen. Bis 2020 sollen die Weichenstellungen für die volle Akademisierung der Hebammenausbildung gesetzlich umgesetzt sein.
Im Bundesweiten Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes in Deutschland werden kulturelle Traditionen in und aus Deutschland gesammelt. Das Verzeichnis wird von der Deutschen Unesco-Kommission und verschiedenen deutschen staatlichen Akteuren erstellt.
Der Deutscher Hebammenverband hatte im Oktober 2015 die Aufnahme des Hebammenwesens gemeinsam mit dem Bund freiberuflicher Hebammen Deutschlands (BfHD) und der Initiative Hebammen für Deutschland bei der Deutschen Unesco-Kommission beantragt.
© hil/sb/aerzteblatt.de

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