Vermischtes
Prüfer weisen nach Todesfällen in Seniorenheim Kritik zurück
Freitag, 9. Dezember 2016
Würzburg – Nach den ungeklärten Todesfällen in einem Altenheim in Unterfranken haben die Krankenversicherungsprüfer Kritik an ihrer Arbeit zurückgewiesen. Die Seniorenresidenz Schloss Gleusdorf in Untermerzbach sei in den vergangenen drei Jahren fünfmal geprüft worden. „Die veröffentlichten Prüfberichte wiesen jedes Mal auf manifeste pflegerische Defizite hin“, erklärte die oberste Ärztin des Bereichs Pflege beim Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) Bayern, Ottilie Randzio, heute in Würzburg. Vom gesetzlichen Prüfauftrag her sei es nicht möglich, strafrechtliche Verfehlungen zu erkennen.
In dem Heim im Landkreis Haßberge sollen Senioren wegen schlechter Versorgung gestorben sein. Im November waren zwei leitende Angestellte unter Totschlagsverdacht festgenommen worden. Der MDK habe bei seinen Prüfungen die Ernährung und das Wundliegen von Patienten kritisiert, erklärte Randzio. Zudem sei der Einrichtung ein nicht bedarfsgerechter Umgang mit Medikamenten attestiert worden.
Ehemalige Mitarbeiter hatten zuvor Vorwürfe erhoben, die Heimleitung habe Bewohner mit Psychopharmaka „ruhiggestellt“. Auch die Heimaufsicht fand bei einer ihrer Prüfungen Psychopharmaka, die keinem Bewohner zugeordnet werden konnten, berichtete das Gesundheitsministerium. Randzio forderte ein anonymisiertes Fehler-Meldesystem, in dem Pfleger Mängel melden könnten: „Wenn wir das gehabt hätten, dann wären wir garantiert nicht da, wo wir stehen im Fall Gleusdorf.“
Der MDK ist als unabhängige Institution für die Qualitätsprüfung der Pflegeheime zuständig. Zu Ermittlungen, Beweissicherungen oder verdeckten Operationen sei er aber nicht befugt, erklärte die Ärztin. Die Prüfer dürften ohne Zustimmung der Heimleitung nicht einmal das Haus betreten. „Es ist deshalb sehr wichtig, dass Staatsanwaltschaft und Polizei ihre gesetzlichen Sonderbefugnisse zu Ermittlungen auch in Pflegeeinrichtungen intensiv nutzen.“
Nach geltender Rechtslage müssten die Prüfer des MDK aus einer Liste der Bewohner, welche die Heimleitung ihnen vorlegt, per Zufallsauswahl Bewohner für eine Befragung benennen. Bewohner, die ihnen etwa als besonders dünn auffallen, dürften sie nicht einfach befragen. © dpa/aerzteblatt.de

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