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Prüfer weisen nach Todesfällen in Seniorenheim Kritik zurück

Freitag, 9. Dezember 2016

Würzburg – Nach den ungeklärten Todesfällen in einem Altenheim in Unterfranken haben die Krankenversicherungsprüfer Kritik an ihrer Arbeit zurückgewiesen. Die Seniorenresi­denz Schloss Gleusdorf in Untermerzbach sei in den vergangenen drei Jahren fünfmal ge­prüft worden. „Die veröffentlichten Prüfberichte wiesen jedes Mal auf manifeste pfle­ge­rische Defizite hin“, erklärte die oberste Ärztin des Bereichs Pflege beim Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) Bayern, Ottilie Randzio, heute in Würzburg. Vom gesetzlichen Prüfauftrag her sei es nicht möglich, strafrechtliche Verfehlungen zu er­ken­nen.

In dem Heim im Landkreis Haßberge sollen Senioren wegen schlechter Versorgung ge­storben sein. Im November waren zwei leitende Angestellte unter Totschlagsverdacht fest­genommen worden. Der MDK habe bei seinen Prüfungen die Ernährung und das Wund­liegen von Patienten kritisiert, erklärte Randzio. Zudem sei der Einrichtung ein nicht bedarfsgerechter Umgang mit Medikamenten attestiert worden.

Ehemalige Mitarbeiter hatten zuvor Vorwürfe erhoben, die Heimleitung habe Bewohner mit Psychopharmaka „ruhiggestellt“. Auch die Heimaufsicht fand bei einer ihrer Prüfun­gen Psychopharmaka, die keinem Bewohner zugeordnet werden konnten, berichtete das Gesundheitsministerium. Randzio forderte ein anonymisiertes Fehler-Meldesystem, in dem Pfleger Mängel melden könnten: „Wenn wir das gehabt hätten, dann wären wir garantiert nicht da, wo wir stehen im Fall Gleusdorf.“

Der MDK ist als unabhängige Institution für die Qualitätsprüfung der Pflegeheime zustän­dig. Zu Ermittlungen, Beweissicherungen oder verdeckten Operationen sei er aber nicht befugt, erklärte die Ärztin. Die Prüfer dürften ohne Zustimmung der Heimleitung nicht ein­mal das Haus betreten. „Es ist deshalb sehr wichtig, dass Staatsanwaltschaft und Polizei ihre gesetzlichen Son­derbefugnisse zu Ermittlungen auch in Pflegeeinrichtungen intensiv nutzen.“

Nach geltender Rechtslage müssten die Prüfer des MDK aus einer Liste der Bewohner, welche die Heimleitung ihnen vorlegt, per Zufallsauswahl Bewohner für eine Befragung benennen. Bewohner, die ihnen etwa als besonders dünn auffallen, dürften sie nicht einfach befragen. © dpa/aerzteblatt.de

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