Politik
Gesundheitsminister legt Teillösung für Ärzte im Rettungsdienst vor
Montag, 12. Dezember 2016
Schwerin – Für Ärzte im Rettungsdienst, deren Honorarbeschäftigung seit einem Gerichtsurteil nicht mehr möglich ist, gibt es eine Teillösung. Gesundheitsminister Harry Glawe (CDU) veröffentlichte heute einen Erlass zur Ausnahme von Ruhezeitvorschriften, wie ein Sprecher sagte. Die Genehmigungen müssten von den Trägern der Rettungsdienste beim Landesamt für Gesundheit und Soziales beantragt werden. Vor allem auf dem Land war bisher die Honorarbeschäftigung von Ärzten im Rettungsdienst neben ihrem eigentlichen Job üblich.
Im Sommer hatte das Bundessozialgericht in Kassel dies als Scheinselbstständigkeit eingestuft. Die Richter bestätigten ein entsprechendes Urteil des Landessozialgerichts Mecklenburg-Vorpommern. Künftig müssen die Notärzte ihre Rettungsdiensteinsätze quasi als Angestellter im Zweitjob machen. Dadurch werden einerseits Sozialabgaben fällig und zweitens greift das Arbeitszeitgesetz mit seinen Vorschriften zu Ruhezeiten. Letzteres Problem soll mit dem Erlass aus Schwerin gelöst sein.
Was die Sozialabgaben angeht, sei der Bund weiterhin gefordert, sagte Glawe. Ein vorliegender Vorschlag gebe Hoffnung. Er sieht vor, dass Einnahmen aus Tätigkeiten als Notarzt im Rettungsdienst nicht beitragspflichtig sind, wenn der Betreffende im Hauptberuf als Arzt mindestens 15 Stunden pro Woche anderswo arbeitet. Der Bund müsse eine entsprechende Regelung schnellstmöglich auf den Weg bringen, damit auch die Beitragspflicht geklärt wird, mahnte Glawe. © dpa/aerzteblatt.de

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