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Politik

Gesundheitsminister legt Teillösung für Ärzte im Rettungsdienst vor

Montag, 12. Dezember 2016

/dpa

Schwerin – Für Ärzte im Rettungsdienst, deren Honorarbeschäftigung seit einem Ge­richtsurteil nicht mehr möglich ist, gibt es eine Teillösung. Gesundheitsminister Harry Gla­we (CDU) veröffentlichte heute einen Erlass zur Ausnahme von Ruhezeitvorschriften, wie ein Sprecher sagte. Die Genehmigungen müssten von den Trägern der Rettungs­diens­te beim Landesamt für Gesundheit und Soziales beantragt werden. Vor allem auf dem Land war bisher die Honorarbeschäftigung von Ärzten im Rettungsdienst neben ihrem eigent­lichen Job üblich.

Im Sommer hatte das Bundessozialgericht in Kassel dies als Scheinselbstständigkeit ein­gestuft. Die Richter bestätigten ein entsprechendes Urteil des Landessozialgerichts Me­ck­lenburg-Vorpommern. Künftig müssen die Notärzte ihre Rettungsdiensteinsätze quasi als Angestellter im Zweitjob machen. Dadurch werden einerseits Sozialabgaben fällig und zweitens greift das Arbeitszeitgesetz mit seinen Vorschriften zu Ruhezeiten. Letzte­res Pro­­b­lem soll mit dem Erlass aus Schwerin gelöst sein.

Was die Sozialabgaben angeht, sei der Bund weiterhin gefordert, sagte Glawe. Ein vor­lie­gender Vorschlag gebe Hoffnung. Er sieht vor, dass Einnahmen aus Tätigkeiten als Not­arzt im Rettungsdienst nicht beitragspflichtig sind, wenn der Betreffende im Hauptbe­ruf als Arzt mindestens 15 Stunden pro Woche anderswo arbeitet. Der Bund müsse eine entsprechende Regelung schnellstmöglich auf den Weg bringen, damit auch die Bei­trags­pflicht geklärt wird, mahnte Glawe. © dpa/aerzteblatt.de

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