NewsPolitikBedarfsplanung: Quotenregelung für Subspezialisierungen angedacht
Als E-Mail versenden...
Auf facebook teilen...
Twittern...
Drucken...

Politik

Bedarfsplanung: Quotenregelung für Subspezialisierungen angedacht

Montag, 12. Dezember 2016

Josef Hecken, unparteiischer Vorsitzender des G-BA /Georg Lopata

Berlin – Für die zahlreichen neu entstandenen Subspezialisierungen innerhalb der Ärzte­schaft, wie etwa bei den Internisten, soll es – im Vorgriff einer großen Reform in den nächs­ten Jahren – möglichst bald Unterquoten für die Bedarfsplanung geben. Dieses er­gänzende Steuerungsinstrument hat der unparteiische Vorsitzende des Gemeinsamen Bun­desausschusses (G-BA), Josef Hecken, in einem Interview mit dem Deutschen Ärzte­blatt (DÄ) erläutert. Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und GKV-Spitzenverband hat er, wie er sagt, auf seiner Seite, nun muss er noch das Bundesgesundheits­ministeri­um (BMG) überzeugen.

„In der Bedarfsplanung werden heute zum Beispiel Fachinternisten in einer gemeinsa­men Arztgruppe beplant“, sagte Hecken. Allerdings sei das Fach etwa in Kardiologen, Gastroenterologen, Diabetologen oder Endokrinologen untergliedert. Das führe dazu, dass es derzeit unter der Überschrift „Fachinternisten“ eine ungeordnete Zulassungs­pra­xis gebe. „Wir haben Kumulationen von attraktiven Subspezialisten, während das, was auch gebraucht wird, nicht mehr da ist. Wir haben beispielsweise relativ wenig Diabeto­lo­gen und faktisch überhaupt keine Rheumatologen. Es ist mein ganz, ganz dringender Wunsch, Unterquoten als ergänzendes Steuerungsinstrument in die jetzige Bedarfspla­nung, die auf Verhältniszahlen beruht, einzuführen“, betonte Hecken.

Er führt aus, dass die derzeitige Regelung den Zulassungsausschüssen bei gleichzeiti­ger Ausdifferenzierung der medizinischen Versorgung bei der bedarfsgerechten Zu­las­sungs­steue­rung im Weg steht. Bei einem festgestellten lokalen Sonderbedarf könnten die Aus­schüsse steuern, sollte aber ein frei werdender Arztsitz eines Internisten nach­besetzt wer­den, könne dieser heute grundsätzlich an jede der hierzu zählenden Arztun­ter­grup­pen gehen, ohne, dass der Zulassungsausschuss darauf Einfluss nehmen könne. Natür­lich würden bei einer zunehmend multimorbider werdenden Klientel auch Kardiolo­gen und Gastroenterologen benötigt. Aber es brauche zum Beispiel auch Rheumatolo­gen, so der G-BA-Chef. Deswegen sei eines der wichtigsten Dinge, dass man „Versor­gungs­re­le­vanz abbildet“.

Um eine exaktere Zulassungsteuerung zu ermöglichen, schwebt Hecken vor, Quoten ein­zuführen. Verhältniszahlen neu für Untergruppen festschreiben will er aber nicht, statt­dess­en sollen gewisse Prozentsätze – beispielsweise für Kardiologen oder Diabetologen – festgeschrieben werden. Vorbild sollen laut Hecken die Vorgaben des Gesetzgebers für die psychotherapeutische Versorgung von Kindern und Jugendlichen sein. „Die Quo­tierung gibt die Flexibilität, um bei Neubesetzungen den Proporz wiederherzzustellen“, sag­te Hecken. Er betonte, dass KBV und GKV-Spitzenverband seine Pläne unterstützen. Nun sei noch das Bundes­ge­sundheitsministerium zu überzeugen, mit dem der G-BA hier­zu bereits in Austausch stehe.

Hecken führte aus, dass er der Meinung sei, die gesetzlichen Regelungen bei den Kin­der- und Jugendpsychotherapeuten könnten auf die anderen Teile der Bedarfsplanung ausge­wei­­tet werden, ohne das Gesetz zu ändern. Das Ministerium teile diese Rechts­auf­fass­ung aber nicht. Zudem habe es ihn wissen lassen, dass man das Thema eher bei der generellen Überarbeitung der großen Neuordnung der Bedarfs­planung in zwei oder drei Jahren erst einmal grundlegend diskutieren möchte. „Wenn dem so ist, dann ist es so. Aber ich gebe in der Sache nicht klein bei“, erklärte Hecken. Er habe sich noch ein­mal an das BMG gewandt und sein inhaltliches Anliegen dargelegt.

Hecken hofft, das BMG noch zu überzeugen, dann könnte auch eine Vorschrift zu den Un­terquoten an ein laufendes Gesetzgebungsverfahren angehängt werden. „Dann wäre der G-BA drei Monate später beschlussfähig, weil wir schon die entsprechenden Vor­dis­kussionen zu den Regelungsdetails geführt haben“, so Hecken. © may/aerzteblatt.de

LNS
LNS LNS

Fachgebiet

Stellenangebote

    Weitere...

    Archiv

    NEWSLETTER