Politik
Bedarfsplanung: Quotenregelung für Subspezialisierungen angedacht
Montag, 12. Dezember 2016
Berlin – Für die zahlreichen neu entstandenen Subspezialisierungen innerhalb der Ärzteschaft, wie etwa bei den Internisten, soll es – im Vorgriff einer großen Reform in den nächsten Jahren – möglichst bald Unterquoten für die Bedarfsplanung geben. Dieses ergänzende Steuerungsinstrument hat der unparteiische Vorsitzende des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), Josef Hecken, in einem Interview mit dem Deutschen Ärzteblatt (DÄ) erläutert. Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und GKV-Spitzenverband hat er, wie er sagt, auf seiner Seite, nun muss er noch das Bundesgesundheitsministerium (BMG) überzeugen.
„In der Bedarfsplanung werden heute zum Beispiel Fachinternisten in einer gemeinsamen Arztgruppe beplant“, sagte Hecken. Allerdings sei das Fach etwa in Kardiologen, Gastroenterologen, Diabetologen oder Endokrinologen untergliedert. Das führe dazu, dass es derzeit unter der Überschrift „Fachinternisten“ eine ungeordnete Zulassungspraxis gebe. „Wir haben Kumulationen von attraktiven Subspezialisten, während das, was auch gebraucht wird, nicht mehr da ist. Wir haben beispielsweise relativ wenig Diabetologen und faktisch überhaupt keine Rheumatologen. Es ist mein ganz, ganz dringender Wunsch, Unterquoten als ergänzendes Steuerungsinstrument in die jetzige Bedarfsplanung, die auf Verhältniszahlen beruht, einzuführen“, betonte Hecken.
Er führt aus, dass die derzeitige Regelung den Zulassungsausschüssen bei gleichzeitiger Ausdifferenzierung der medizinischen Versorgung bei der bedarfsgerechten Zulassungssteuerung im Weg steht. Bei einem festgestellten lokalen Sonderbedarf könnten die Ausschüsse steuern, sollte aber ein frei werdender Arztsitz eines Internisten nachbesetzt werden, könne dieser heute grundsätzlich an jede der hierzu zählenden Arztuntergruppen gehen, ohne, dass der Zulassungsausschuss darauf Einfluss nehmen könne. Natürlich würden bei einer zunehmend multimorbider werdenden Klientel auch Kardiologen und Gastroenterologen benötigt. Aber es brauche zum Beispiel auch Rheumatologen, so der G-BA-Chef. Deswegen sei eines der wichtigsten Dinge, dass man „Versorgungsrelevanz abbildet“.
Um eine exaktere Zulassungsteuerung zu ermöglichen, schwebt Hecken vor, Quoten einzuführen. Verhältniszahlen neu für Untergruppen festschreiben will er aber nicht, stattdessen sollen gewisse Prozentsätze – beispielsweise für Kardiologen oder Diabetologen – festgeschrieben werden. Vorbild sollen laut Hecken die Vorgaben des Gesetzgebers für die psychotherapeutische Versorgung von Kindern und Jugendlichen sein. „Die Quotierung gibt die Flexibilität, um bei Neubesetzungen den Proporz wiederherzzustellen“, sagte Hecken. Er betonte, dass KBV und GKV-Spitzenverband seine Pläne unterstützen. Nun sei noch das Bundesgesundheitsministerium zu überzeugen, mit dem der G-BA hierzu bereits in Austausch stehe.
Hecken führte aus, dass er der Meinung sei, die gesetzlichen Regelungen bei den Kinder- und Jugendpsychotherapeuten könnten auf die anderen Teile der Bedarfsplanung ausgeweitet werden, ohne das Gesetz zu ändern. Das Ministerium teile diese Rechtsauffassung aber nicht. Zudem habe es ihn wissen lassen, dass man das Thema eher bei der generellen Überarbeitung der großen Neuordnung der Bedarfsplanung in zwei oder drei Jahren erst einmal grundlegend diskutieren möchte. „Wenn dem so ist, dann ist es so. Aber ich gebe in der Sache nicht klein bei“, erklärte Hecken. Er habe sich noch einmal an das BMG gewandt und sein inhaltliches Anliegen dargelegt.
Hecken hofft, das BMG noch zu überzeugen, dann könnte auch eine Vorschrift zu den Unterquoten an ein laufendes Gesetzgebungsverfahren angehängt werden. „Dann wäre der G-BA drei Monate später beschlussfähig, weil wir schon die entsprechenden Vordiskussionen zu den Regelungsdetails geführt haben“, so Hecken. © may/aerzteblatt.de

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