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Kein deutscher Doktortitel nach Medizinstudium im Ausland

Dienstag, 13. Dezember 2016

Mainz – Wer im Ausland ein Medizinstudium abgeschlossen hat, darf sich in Deutschland nicht „Doktor der Medizin“ nennen. Das entschied das Verwaltungsgericht in Mainz in ei­nem heute veröffentlichen Urteil. Geklagt hatte ein Mann aus Rheinland-Pfalz, der in den 1980er Jahren in Belgien ein Medizinstudium mit dem Grad „Docteur en Médecine, Chi­rur­gie et Accouchements“ abgeschlossen hatte.

In den 2000er Jahren hatte der praktizierende Arzt den deutschen Doktortitel bereits un­rechtmäßig geführt. Bußgelder und Verfahren am Berufsgericht waren die Folge. Nun woll­te er den deutschen Doktortitel der Medizin einfordern, doch das Gericht wies seine Kla­ge gegen die rheinland-pfälzische Landesärztekammer ab.

Nach Auffassung des Gerichts darf ein ausländischer Hochschulgrad nur in der (auslän­di­schen) Form geführt werden, in der er verliehen worden ist. Ein nicht in Deutschland er­worbener Abschluss in Medizin entspreche einem deutschen Staatsexamen und kei­nem Doktorgrad. Erst eine Promotion im EU-Ausland beispielsweise erlaube es, den deut­schen Titel „Doktor der Medizin“, abgekürzt „Dr.“, zu führen, hieß es in dem Urteil. © dpa/aerzteblatt.de

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