Ärzteschaft
Nichtärztliche Praxisassistenten: Zugang für Hausärzte erleichtert
Dienstag, 13. Dezember 2016
Berlin – Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und GKV-Spitzenverband haben sich gestern im Bewertungsausschuss mit den sogenannten nichtärztlichen Praxisassistenten (NäPa) befasst und auf Änderungen geeinigt. Es ging um die Frage, welche Anpassungen möglich sind, um das zur Verfügung gestellte Finanzvolumen von 118 Millionen abrufen zu können. Die Änderungen sollen zum 1. Januar 2017 greifen.
Wie die KBV mitteilte, wurde an mehreren Stellschrauben gedreht. Zunächst wurden die Eingangsfallzahlen für die Zulassung der Praxen gesenkt, damit eine NäPa einfacher genehmigt werden kann. Die Fallzahlen sinken laut KBV von bisher 860 auf 700. Die Zahl der älteren Patienten wurde ebenfalls verringert – von 160 auf 120. Mit den Änderungen erhielten etwa 1.500 Praxen zusätzlich die Möglichkeit, an dieser Struktur teilzunehmen, erklärte KBV-Vorstand Regina Feldmann in einem Interview mit KV.on.
Demzufolge wurde zusätzlich eine Erhöhung der Vergütung für den Hausbesuch um einen Euro sowohl für NäPa als auch Verah Plus vereinbart. Auch die Strukturpauschale sei erhöht worden. Dies bedeute „im Augenblick eine Gesamtsumme von 10.000 Euro zusätzlich für eine Hausarztpraxis“, betonte Feldmann. Das Geld könne für Aus- und Weiterbildung der weitergebildeten medizinischen Fachangestellten verwendet werden oder für Infrastrukturmaßnahmen.
„Das sind deutliche Verbesserungen“, resümierte Feldmann heute. Sie hofft nun, „dass sich mehr Hausarztpraxen dafür entscheiden, diese kooperative Struktur einzuführen“. Die Finanzierung sei da und der Mut, eine Helferin oder eine medizinische Fachangestellte diesen Kurs absolvieren zu lassen, müsse „noch gestärkt werden“, wünschte sie sich.
Viele Hausärzte konnten NäPa bisher nicht abrechnen. Was mit den Geldern passieren soll, die in diesem Jahr nicht abgerufen werden konnten, ist noch unklar. Der erweiterte Bewertungsausschuss soll diese Frage bis zum 31. März 2017 beantworten und klären, wofür diese Gelder verwendet werden. © may/EB/aerzteblatt.de

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