Politik
Verfassungsgericht nimmt Tarifeinheitsgesetz im Januar unter die Lupe
Mittwoch, 14. Dezember 2016
Karlsruhe – Die Rückkehr zum Prinzip „Ein Betrieb – ein Tarifvertrag“, die die Große Koalition mit dem Tarifeinheitsgesetz beschlossen hat, soll die Macht kleiner Spartengewerkschaften beschneiden. Kritiker sehen das Streikrecht ausgehebelt. Das Bundesverfassungsgericht will nun am 24. und 25. Januar über den Fall verhandeln.
Etliche Gewerkschaften sehen sich durch die Tarifeinheit in ihrem Streikrecht beschränkt und haben geklagt. In dem Pilotverfahren verhandeln die Richter über Beschwerden des Marburger Bunds, Verdi, des Beamtenbunds dbb, der Luftverkehrsgewerkschaften Ufo und der Vereinigung Cockpit (Az. 1 BvR 1571/15 und andere). Bereits im Juni 2015 hatte MB-Chef Rudolf Henke betont, es sei „sehr zuversichtlich, dass diese Klagen zu einer Korrektur der getroffenen Entscheidung führen werden“.
Marburger Bund erhebt Verfassungsbeschwerde gegen Tarifeinheitsgesetz
Berlin – Der Marburger Bund (MB) hat gegen das heute in Kraft getretene Tarifeinheitsgesetz Verfassungsbeschwerde erhoben und zugleich beim Bundesverfassungsgericht den Antrag gestellt, die Anwendung des Gesetzes bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde auszusetzen. Der MB begründet [...]
Das Gesetz regelt, dass nur der Tarifvertrag jener Gewerkschaft gilt, die zum Zeitpunkt des jüngsten Abschlusses im Betrieb die meisten Mitglieder hatte. Eine Konkurrenzvereinigung, die nicht an den Verhandlungen beteiligt war, hat ein Anhörungsrecht beim Arbeitgeber und kann den Vertrag nachzeichnen. Die Tarifeinheit gilt pro Betrieb in einem Unternehmen, nicht für das Unternehmen als Ganzes. Bei Kollisionen entscheiden die Arbeitsgerichte. Eigentlich sollen die Gewerkschaften ihre Zuständigkeiten aber untereinander abstimmen.
Anlass für die Neuregelung war ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts, das 2010 den Grundsatz der Tarifeinheit gekippt hatte. Danach konnten für gleiche Beschäftigtengruppen verschiedene Tarifverträge gelten.
Deutsches Ärzteblatt print
- Tarifeinheitsgesetz: Ein hoffnungsvoller Misserfolg
- Gewerkschaften: Bundestag beschließt Tarifeinheitsgesetz
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Gegen das Tarifeinheitsgesetz geklagt haben auch die Lokführergewerkschaft GDL und der Deutsche Journalisten-Verband (DJV). Drei Eilanträge hatten die Verfassungsrichter im Oktober 2015 abgewiesen – die Nachteile seien nicht derart schwerwiegend oder gar existenzgefährdend. Das heißt aber nicht, dass die Verfassungsbeschwerden nicht trotzdem Erfolg haben können. © dpa/EB/aerzteblatt.de

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