Politik
Gröhe: Reform der Pflegeversicherung ist auf dem Weg
Mittwoch, 14. Dezember 2016
Berlin – Die Bundesregierung sieht die Pflegeversorgung in Deutschland auf einem guten Weg. Das Kabinett hat dazu heute den „Sechsten Bericht der Bundesregierung über die Entwicklung der Pflegeversicherung und den Stand der pflegerischen Versorgung“ beschlossen. Er gibt einen Überblick über die Situation der Pflegeversicherung in Deutschland von 2011 bis 2015 und zeigt laut Bundesministerium für Gesundheit (BMG), „dass die Leistungen der Pflegeversicherung und die pflegerische Versorgung bereits im Jahr 2015 deutlich ausgebaut und besser auf die Bedürfnisse der Betroffenen und ihrer Angehörigen ausgerichtet werden konnten.“
„Zum 1. Januar 2017 bauen wir die Leistungen für Pflegebedürftige weiter aus. Damit stehen insgesamt fünf Milliarden Euro zusätzlich pro Jahr für die Pflege zur Verfügung. Außerdem wird die Beratung vor Ort verbessert. Das hilft Pflegebedürftigen und ihren Familien und verbessert die Situation von Pflegekräften in unserem Land“, sagte Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU).
Mehr Leistungsempfänger
Laut Bericht ist die Zahl der Leistungsempfänger der sozialen Pflegeversicherung von 2011 bis 2015 von 2,3 auf 2,7 Millionen Menschen gestiegen, das entspricht einem Plus von 17 Prozent. Die Leistungsausgaben sind in dieser Zeit von rund 20,9 auf etwa 26,6 Milliarden Euro gestiegen – ein Plus von 27 Prozent.
Auch die Pflegequalität habe sich verbessert – in der häuslichen Pflege wie in stationären Pflegeeinrichtungen: Während beispielweise 2009/2010 bei 59,3 Prozent der Pflegebedürftigen im Pflegeheim notwendige Maßnahmen der Dekubitusprophylaxe erfolgten, lag dieser Anteil im Jahr 2013 bei 75,6 Prozent.
Dem Report zufolge hat sich zudem die Zahl der Beschäftigte in der Altenpflege zwischen den Jahren 2003 und 2013 um 40 Prozent erhöht: von 712.000 auf etwa eine Million. Die Gesamtzahl der Schüler in der Altenpflegeausbildung sei nach den Daten der Schulstatistik im Berichtszeitraum um rund 31 Prozent auf einen neuen Höchststand von 68.000 im Schuljahr 2015/2016 gestiegen.
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Außerdem würden die Anträge der Versicherten auf Leistungen mittlerweile zügig bearbeitet, im Durchschnitt innerhalb von 16 Tagen. Nur bei weniger als einem Prozent der Erstanträge dauere die Begutachtung mehr als fünf Wochen. Im Jahr 2011 war dies noch in 28 Prozent der Erstanträge der Fall.
Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff
Ab Anfang Januar 2017 tritt gemäß dem Pflegestärkungsgesetz II der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff in Kraft. Das neue Instrument erfasst nicht nur die klassischen Bereiche Körperpflege, Ernährung und Mobilität sowie hauswirtschaftliche Versorgung. „Neu ist, dass die kognitiven und kommunikativen Fähigkeiten, die Verhaltensweisen und psychischen Problemlagen sowie die Gestaltung von Alltagsleben und sozialen Kontakten umfassend betrachtet werden“, umreißt der Medizinische Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen die Neuerung.
Pflegebilanz von Gröhe stimmt nicht
Kritik kommt von der Deutschen Stiftung Patientenschutz. Von einer positiven Bilanz bei der Pflegeversicherung könne nicht die Rede sein, sagte Vorstand Eugen Brysch. Bei der Pflegestufe I sei das Pflegegeld von 1996 bis 2016 um 19 Prozent gestiegen. Gleichzeitig habe die Inflationsrate 32 Prozent betragen. „Real bekommen die Pflegebedürftigen damit heute deutlich weniger Geld als vor 20 Jahren“, sagte er. Noch dramatischer sei die Entwicklung bei den Schwerstpflegebedürftigen in der Pflegestufe III. Ihr Pflegegeld habe sich lediglich um 9,5 Prozent erhöht. „Deshalb ist es zutiefst unredlich, wenn Bundesgesundheitsminister Gröhe bei seiner heutigen Erfolgsmeldung allein die Zeit ab 2011 in den Blick nimmt. Auch die Leistungsanpassungen in den vergangenen fünf Jahren haben die Versäumnisse der Vergangenheit nicht ausgeglichen“, meinte Brysch. © hil/aerzteblatt.de

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