Politik
München und Nürnberg beschließen Alkoholverbote rund um Hauptbahnhöfe
Donnerstag, 15. Dezember 2016
München/Nürnberg – Mit einem nächtlichen Alkoholverbot wollen München und Nürnberg die zunehmende Kriminalität rund um ihre Hauptbahnhöfe bekämpfen. In beiden Städten beschlossen die Stadträte am Mittwoch entsprechende Regelungen. Sie gelten nicht nur direkt an den Hauptbahnhöfen, sondern auch in den angrenzenden Straßen und Grünanlagen.
In München beschloss der Stadtrat das Alkoholverbot zwischen 22 und 6 Uhr mit Gegenstimmen unter anderem der Grünen, der Linken und der Bayernpartei, wie ein Sprecher mitteilte. Die Maßnahme schließt sowohl den Konsum als auch das Mitführen von Alkohol ein. Am Vortag hatte bereits der Kreisverwaltungsausschuss einem entsprechenden Vorschlag mehrheitlich zugestimmt.
Hintergrund sind seit Monaten anhaltende Klagen von Geschäftsleuten, Anwohnern und Passanten am Hauptbahnhof über Belästigungen durch Betrunkene. Das subjektive Sicherheitsgefühl werde dadurch negativ beeinträchtigt, hieß es in der Vorlage des Kreisverwaltungsreferats (KVR). Die Polizei registrierte zunehmend Streitereien, Körperverletzungen und Diebstähle und hat ihre Kontrollen verstärkt.
Auch Streetworker sind im Einsatz. Nun soll das Alkoholverbot die Situation verbessern. Das Verbot könne schon ab Januar in Kraft treten, sagte ein Sprecher des KVR.
Auch in Nürnberg hat sich das Problem mit Belästigungen durch Betrunkene, Drogenabhängige und Obdachlose seit dem vergangenen Jahr zugespitzt. Dort hatte der Rechts- und Wirtschaftsausschuss vor zwei Wochen grünes Licht für ein nächtliches Alkoholverbot rund um den dortigen Hauptbahnhof gegeben. „Mit überwältigender Mehrheit“ stimmte am Mittwoch nun auch der Stadtrat zu, wie ein Sprecher der Stadt am Abend sagte. Nur drei Abgeordnete der Linken hätten sich gegen das nächtliche Verbot ausgesprochen. © dpa/aerzteblatt.de

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