Politik
Vernetzte Patientenversorgung bei rheumatologischen Erkrankungen und Mukoviszidose
Freitag, 16. Dezember 2016
Berlin – Patienten mit rheumatologischen Erkrankungen und Patienten mit Mukoviszidose können künftig von einem interdisziplinären ambulanten Versorgungsangebot im Rahmen der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) profitieren. Entsprechende Beschlüsse hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in Berlin einstimmig gefasst.
„Wir sind heute ein großes Stück dabei weitergekommen, dieses interdisziplinär und sektorenübergreifend vernetzte Versorgungsangebot weiter auszubauen“, sagte Regina Klakow-Franck, unparteiisches Mitglied des G-BA und Vorsitzende des Unterausschusses ASV. Sie betonte vor Journalisten, dass die Beschlüsse einvernehmlich mit der Patientenvertretung getroffen wurden.
Die Neuregelung zur ASV bei Mukoviszidose tritt in Kraft, sobald das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) ihr zugestimmt hat und sie im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde. Der ASV-Beschluss zu rheumatologischen Erkrankungen bedarf noch einer Vervollständigung und soll im Mai 2017 durch das G-BA-Plenum beschlossen werden. Der Anhang zur Richtlinie konnte wegen Unstimmigkeiten über das Kernteam, das Patienten versorgt, noch nicht verabschiedet werden. Hier hatte sich der Vorschlag der Patientenvertretung durchgesetzt, dass es ein interdisziplinäres Team geben soll.
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Darüber hinaus will der G-BA über eine ASV bei urologischen Tumoren sowie primär sklerosierender Cholangitis beraten. Bei letzterer handelt es sich um ein seltenes Krankheitsbild, das mit einer entzündlichen Verhärtung der Gallengangswege einhergeht, die zu schwersten Folgeerkrankungen bis hin zum Gallengangskrebs führen kann.
Gesetzliche Grundlage der ASV ist Paragraf 116b des fünften Sozialgesetzbuches, dessen Neufassung mit dem GKV-Versorgungsstrukturgesetz (GKV-VStG) im Jahr 2012 in Kraft trat. Der vormals ausschließlich auf Krankenhäuser bezogene Geltungsbereich wurde damit auch auf vertragsärztliche Leistungserbringer ausgedehnt und wird derzeit zu einem neuen sektorenübergreifenden Versorgungsbereich ausgebaut.
Der G-BA hat auf seiner Website eine Patienteninformation zur ASV zum Download bereitgestellt. Das zweiseitige Servicedokument stellt die Grundzüge der medizinischen Versorgung innerhalb der ASV dar. Es wird unter anderem erläutert, wie Patienten Zugang zu diesem Versorgungsangebot erhalten, welche Leistungen das Angebot umfasst und wie das Behandlungsteam zusammengesetzt ist. © hil/sb/aerzteblatt.de

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