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Politik

Vernetzte Patientenversorgung bei rheumatologischen Erkrankungen und Mukoviszidose

Freitag, 16. Dezember 2016

Berlin – Patienten mit rheumatologischen Erkrankungen und Patienten mit Mukoviszi­dose können künftig von einem interdisziplinären ambulanten Versorgungsangebot im Rah­men der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) profitieren. Entspre­chen­de Beschlüsse hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in Berlin einstimmig gefasst.

„Wir sind heute ein großes Stück dabei weitergekommen, dieses interdisziplinär und sek­torenübergreifend vernetzte Versorgungsangebot weiter auszubauen“, sagte Regina Kla­kow-Franck, unparteiisches Mitglied des G-BA und Vorsitzende des Unterausschus­ses ASV. Sie betonte vor Journalisten, dass die Beschlüsse einvernehmlich mit der Patientenvertretung getroffen wurden.

Die Neuregelung zur ASV bei Mukoviszidose tritt in Kraft, sobald das Bundes­minis­te­rium für Gesundheit (BMG) ihr zugestimmt hat und sie im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde. Der ASV-Beschluss zu rheumatologischen Erkrankungen bedarf noch einer Ver­voll­ständigung und soll im Mai 2017 durch das G-BA-Plenum beschlossen werden. Der Anhang zur Richtlinie konnte wegen Unstimmigkeiten über das Kernteam, das Patienten versorgt, noch nicht verabschiedet werden. Hier hatte sich der Vorschlag der Patientenvertretung durchgesetzt, dass es ein interdisziplinäres Team geben soll.

Darüber hinaus will der G-BA über eine ASV bei urologischen Tumoren sowie primär skle­rosierender Cholangitis beraten. Bei letzterer handelt es sich um ein seltenes Krank­heitsbild, das mit einer entzündlichen Verhärtung der Gallengangswege einhergeht, die zu schwersten Folgeerkrankungen bis hin zum Gallengangskrebs führen kann.

Gesetzliche Grundlage der ASV ist Paragraf 116b des fünften Sozialgesetzbuches, dessen Neufassung mit dem GKV-Versorgungsstrukturgesetz (GKV-VStG) im Jahr 2012 in Kraft trat. Der vormals ausschließlich auf Krankenhäuser bezogene Geltungsbereich wurde damit auch auf vertragsärztliche Leistungserbringer ausgedehnt und wird derzeit zu einem neuen sektorenübergreifenden Versorgungsbereich ausgebaut.

Der G-BA hat auf seiner Website eine Patienteninformation zur ASV zum Download be­reit­gestellt. Das zweiseitige Servicedokument stellt die Grundzüge der medizinischen Ver­sorgung innerhalb der ASV dar. Es wird unter anderem erläutert, wie Patienten Zugang zu diesem Versorgungsangebot erhalten, welche Leistungen das Angebot umfasst und wie das Behandlungsteam zusammengesetzt ist. © hil/sb/aerzteblatt.de

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