Ärzteschaft
Medizinstudierende: „Masterplan darf kein Wunschzettel bleiben“
Freitag, 16. Dezember 2016
Berlin – Die Medizinstudierenden in Deutschland sind enttäuscht vom schleppenden Fortgang des Reformprozesses des Medizinstudiums. Das derzeit kursierende Papier zum Masterplan Medizinstudium 2020 beruht auf den seit Juni den Gesundheits- und Kultusministern der Länder vorliegenden Maßnahmen für eine künftige Ausbildung der Nachwuchsärzte.
„Die angekündigte Zahl von rund 40 Maßnahmen des Masterplans Medizinstudium 2020 weckte zunächst die Erwartung einer umfänglichen Reform des Medizinstudiums“, sagte Malte Schmieding von der Bundesvertretung der Medizinstudierenden in Deutschland (bvmd) im Gespräch mit dem Deutschen Ärzteblatt. Man sei innerhalb der bvmd auch besonders stolz darauf gewesen, dass es viele der studentischen Forderungen in den Masterplan „geschafft“ hätten. „Leider ist jedoch der Diskussionsprozess zum Masterplan geprägt von Intransparenz und einer Fokussierung auf zwei bis drei symbolpolitische Maßnahmenvorschläge wie die Landarztquote“, kritisierte der Medizinstudent.
Die Landarztquote, die die CDU erst jüngst auf ihrem Parteitag Anfang Dezember in Essen wieder einforderte, ist den Studierenden besonders ein Dorn im Auge. Eine bestimmte Zahl von Studienplätzen in einem Bundesland für künftige Landärzte zu reservieren und diese Plätze nur an Absolventen zu vergeben, die sich verpflichten, nach vollständig abgeschlossener Ausbildung für eine bestimmte Zeit in einer unterversorgten Region im ländlichen Raum zu praktizieren, ist nach ihrer Ansicht realitätsfern und löse keineswegs das Problem des Ärztemangels auf dem Lande.
Mit Befremden registrieren die Medizinstudierenden, dass die anderen Maßnahmen in der öffentlichen Diskussion in den Hintergrund getreten sind. „Dabei haben wir als Studierende großes Interesse an einem moderneren Studium und damit an dem Masterplan. Die Reform des Medizinstudiums ist aus sich selbst heraus wichtig“, betonte Schmieding. Man brauche beispielsweise dringend verbesserte Lern- und Arbeitsbedingungen im praktischen Jahr. „Deshalb hoffen wir, dass die angedachten Maßnahmen tatsächlich zu einer Weiterentwicklung des Studiums führen und der Masterplan nicht nur ein reiner Wunschzettel bleibt.“
Als positiv bewerten die Studierenden beispielsweise die Maßnahmen des Masterplan-Entwurfs, die sich direkt mit der Reform der Ausbildung befassen. Dazu gehören unter anderem:
- eine Weiterentwicklung des Nationalen Kompetenzbasierten Lernzielkatalogs (NKLM)
- die Einrichtung einer Kommission zur Weiterentwicklung des NKLM sowie einer Kommission zur Ermittlung von finanziellen und kapazitären Auswirkungen der Reform
- die Ausrichtung der Curricula am NKLM
- die Überarbeitung des Gegenstandskatalogs des zweiten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung durch das Institut für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen (IMPP)
- gemeinsame Lehrveranstaltungen mit anderen Gesundheitsfachberufen
- eine Überprüfung der Leistungsnachweise, auch bezüglich der wissenschaftlichen Kompetenz
- die Verknüpfung klinischer und vorklinischer Inhalte ab dem 1. Semester
- eine Verbesserung der Lern- und Arbeitsbedingungen, insbesondere im PJ
- die Erprobung neuer kompetenzorientierter Lehr- und Prüfungsformate
Ferner soll durch den Masterplan die Allgemeinmedizin gestärkt werden. Dies soll unter anderem durch folgende Maßnahmen geschehen:
- Quartalisierung des Praktischen Jahres und Einführung eines Pflichtquartals im ambulanten vertragsärztlichen Bereich
- Rekrutierung neuer Lehrpraxen und deren Qualifizierung
- Pflichtprüfung Allgemeinmedizin im Staatsexamen
- Beibehaltung des Allgemeinmedizinischen Blockpraktikums, der Mentorenprogramme und der longitudinalen allgemeinmedizinischen Lehrveranstaltungen
- ein wissenschaftlich qualifiziertes Angebot Allgemeinmedizin an allen Hochschulstandorten
- das Ziel, Lehrstühle für Allgemeinmedizin an allen Hochschulstandorten einzurichten
- Förderung von Netzwerken/Forschungspraxen
- angemessene regionale Verteilung der Lehrpraxen
- mehr Lehrkrankenhäuser im ländlichen Raum
- Entgegenwirken zu großer finanzieller Belastung von Studierenden
Durch Maßnahmen in einer dritten Säule sollen die Auswahlkriterien für das Medizinstudium reformiert werden. Das Papier sieht dazu Folgendes vor:
- die Verwendung von mindestens zwei weiteren Auswahlkriterien neben der Abiturnote im Auswahlverfahren der Hochschulen
- die Unterstützung der Hochschulen bei der Weiterentwicklung der Auswahlverfahren
- die Förderung der Begleitforschung bei kompetenzbezogenen Auswahlverfahren
„Wir erwarten, dass wir bei der weiteren ‚Ausarbeitung’ des Masterplans eng involviert werden“, sagte Schmieding. Dazu gehöre eine transparente Kommunikation über den Zeitplan der Reform und ihre konkreten Inhalte.
Im Sommer 2016 hatten sich die Gesundheitsminister der Länder auf ihre Positionen geeinigt, allerdings nicht mit den Kultusministern der Länder verständigen können. Nach Informationen des Deutschen Ärzteblattes ist ein weiteres Treffen für den 26. Januar 2017 geplant. © ER/aerzteblatt.de

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